Fehlbeträge haben in den letzten Jahren für reichlich Diskussionsstoff gesorgt. Noch nie wurden so viele und so hohe Fehlbeträge von der Geräteelektronik ermittelt. Vierstellige Werte bei einem Spielgerät innerhalb eines einzigen Auslesezeitraums sind keine Seltenheit.

Unter Fehlbetrag ist die Differenz zwischen tatsächlicher (körperlicher) Geldmenge (Ist) und der von der Geräteelektronik ermittelten Geldmenge (Soll) – das sind Münzen und Scheine im Hopper, Dispenser oder in der Auszahlungsröhre – zu verstehen.

Diese Fehlmenge wird wie folgt festgestellt:

  • Entweder durch Lichtschranken für Münzen und Scheine oder
  • durch eine sog. Hopperwaage für Münzen.

Die Hopperwaage wird dabei elektronisch mit der Geldannahmeeinheit abgeglichen, indem der jeweiligen Münze ein bestimmtes Gewicht zugeordnet wird.

Im Auslesestreifen werden von der Geräteelektronik ermittelte Fehlbeträge bei der Berechnung der elektronisch gezählten Kasse abgezogen, weil die Beträge tatsächlich nicht mehr vorhanden sind. Dadurch mindert sich wie beschrieben, rechnerisch auch der Saldo (2)-Wert.

Ein Fehlbetrag kann verschiedene Ursachen haben. Neben einfachen technischen Defekten, wie z. B. Münzverklemmungen, entstehen Fehlbeträge meist aufgrund Geldentnahmen aus dem Auszahlungsbehälter, die nicht als Entnahmen im System "verbucht" werden. Fehlbeträge wirken sich mindernd auf den Saldo (2) aus. Eine Dokumentation der Entnahmen im Gerät selbst oder im Kassenbuch ist deshalb zwingend erforderlich. Um echte Fehlbeträge steuerlich anzuerkennen, sind entsprechende Nachweise zu führen.

Fehlbeträge können auch durch gezielte Manipulationen der Geräteelektronik entstehen, indem z. B. eine Nachfüllung per Software simuliert wird, ohne dem Gerät tatsächlich Geld zuzuführen. Beim Abgleich von Soll und Ist ermittelt das System in der Folge einen Fehlbetrag.

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