Sind wiederkehrende Leistungen Entgelte für den Erwerb eines Betriebs, ist der Barwert Anschaffungsaufwand. Der Barwert wiederkehrender Leistungen ist der abgezinste Wert der – nach dem Erkenntnisstand bei Abschluss der Vereinbarung – voraussichtlich zu erbringenden Leistungen.
Der Betriebserwerber hat in Höhe des Rentenbarwerts Anschaffungskosten für die erworbenen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter.
Der Rentenbarwert ist nach dem Verhältnis der Teilwerte auf die erworbenen Wirtschaftsgüter zu verteilen und zugleich als Betriebsschuld zu passivieren.
Betriebserwerb gegen Leibrente
Einzelkaufmann A hat am 1.1.2019 einen Gewerbebetrieb gegen Zahlung einer monatlichen Leibrente von 2.000 EUR erworben. Der Barwert der Rente beträgt am:
1.1.2019 | 200.000 EUR |
31.12.2019 | 186.500 EUR |
31.12.2020 | 172.000 EUR |
Der Kapitalwert der Rente von 200.000 EUR ist in der Eröffnungsbilanz des A zu passivieren und auf der Aktivseite auf die erworbenen Wirtschaftsgüter zu verteilen. An den folgenden Bilanzstichtagen ist die Rentenschuld mit ihrem jeweiligen Barwert zu passivieren: Die jeweilige Barwertminderung ist als Ertrag, die laufenden Rentenzahlungen sind als Aufwand zu behandeln. Dies führt dazu, dass sich nur der in der Rente enthaltene Zinsanteil als Betriebsausgabe auswirkt.
Jahr | Barwertminderung (Ertrag) | Rentenzahlung (Aufwand) | Differenz = Betriebsausgabe |
---|---|---|---|
2019 | 13.500 EUR | 24.000 EUR | 10.500 EUR |
2020 | 14.500 EUR | 24.000 EUR | 9.500 EUR |
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