Kommentar

Eine Änderung der Verhältnisse, die zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs führt, liegt auch vor, wenn ein Gebäude zum Eigenverbrauch entnommen wird ( § 15a Abs.4 UStG ; Vorsteuerberichtigung ).

Baut ein Unternehmer ein Gebäude, das in seinem und im Miteigentum seiner Ehefrau steht, im Einverständnis mit der Ehefrau auf seine Kosten um und übertragen die Eheleute anschließend das Grundstück unentgeltlich auf den Sohn , wird dadurch das Wirtschaftsgut „Gebäudeumbau” nicht zum Eigenverbrauch entnommen, sofern der Unternehmer das Gebäude weiter für sein Unternehmen nutzt.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 26.04.1995, XI R 5/94

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