Rz. 16
Die zeitliche Anwendung dieser Vorschrift erstreckt sich grundsätzlich auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen.[1] Die elektronische Übermittlung der Kapitalkontenentwicklung ist für Wirtschaftsjahre verpflichtend, die nach dem 31.12.2014 beginnen.[2]
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