Sprachaufenthalte im Ausland sind regelmäßig als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn sie mit dem Besuch allgemeinbildender Schulen, eines Colleges oder einer Universität verbunden sind.
Auslandsaufenthalte, die von einer Ausbildungs- oder Prüfungsordnung zwingend vorausgesetzt werden oder der Vorbereitung auf einen für die Zulassung zum Studium oder zu einer anderen Ausbildung erforderlichen Fremdsprachentest dienen (z. B. TOEFL oder IELTS), können unabhängig vom Umfang des Fremdsprachenunterrichts als Berufsausbildung zu qualifizieren sein.
In allen anderen Fällen, also insbesondere bei Auslandsaufenthalten im Rahmen von Au-pair-Verhältnissen, setzt die Anerkennung voraus, dass das Kind an einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht teilnimmt. Ausreichend ist hierbei ein Sprachunterricht von wöchentlich 10 Unterrichtsstunden.
Wird der Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses nur von einem Geschichtskurs im Umfang von 21/2 Zeitstunden wöchentlich begleitet, liegt keine Berufsausbildung vor. Die Anforderungen an einen Sprachunterricht werden damit weder in inhaltlicher noch in zeitlicher Hinsicht erfüllt.
Bei einer Unterrichtszeit von wöchentlich weniger als 10 Stunden müssen zur Anerkennung als Berufsausbildung zusätzliche Umstände vorliegen.
Solche Umstände können z. B. vorliegen, wenn der zusätzliche Zeitaufwand neben dem Sprachunterricht das übliche Maß überschreitet oder der Sprachunterricht eine besondere Bedeutung für die Berufsausbildung des Kindes hat (z. B. Abschluss des Sprachunterrichts mit einer Prüfung, Empfehlung oder Vorschrift der Sprachausbildung in einer Ausbildungs- oder Studienordnung).
Auch Einzelunterricht kann nach Auffassung des BFH möglicherweise noch als ausreichende Ausbildung angesehen werden, wenn er weniger als 10 Unterrichtsstunden in der Woche umfasst. Eine geringere Wochenstundenzahl kann auch dann ausreichen, wenn der Sprachkurs der üblichen Vorbereitung auf einen anerkannten Prüfungsabschluss dient oder wenn das Kind neben dem Sprachunterricht Vorlesungen besucht oder Vorträge in der Fremdsprache hält. Aus diesem Grund sah der BFH auch einen Au-pair-Aufenthalt mit einem Sprachunterricht von 6 Wochenstunden als Berufsausbildung an.
Bei weniger als durchschnittlich 10 Wochenstunden können einzelne Monate als Berufsausbildung zu werten sein, wenn sie durch intensiven, die Grenze von 10 Wochenstunden deutlich überschreitenden Unterricht geprägt werden (z. B. Blockunterricht oder Lehrgänge).