Ein Kind, das sich in Berufsausbildung befindet, wird höchstens bis einschließlich dem Kalendermonat berücksichtigt, in dem es das 25. Lebensjahr vollendet.

Ein Kind, das am 1. eines Monats geboren ist, vollendet ein Lebensjahr am letzten Tag des vorhergehenden Monats. Soweit das Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst bzw. einen Entwicklungshilfedienst geleistet hat, ist es über das 25. Lebensjahr hinaus zu berücksichtigen.

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