Eine Tätigkeit kann für die Dauer von bis zu 3 Monaten als Praktikum berücksichtigt werden, wenn sie dazu dient, Einblicke in Inhalte, Anforderungen, Strukturen und Themen des jeweiligen Berufsziels zu vermitteln. Es darf sich dabei jedoch nicht lediglich um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis handeln.[1]

[1] DA A 15.8 Abs. 4 DA-KG 2023.

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