Bei Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer gilt hier in allen Bundesländern außer Bayern der Halbteilungsgrundsatz. Dabei wird der Kirchensteuerhebesatz auf die Hälfte der um die Korrekturen nach § 51a EStG ermittelten Maßstabsteuer angewandt.
Kirchensteuerberechnung nach dem Halbteilungsgrundsatz
Ehepaar, wohnhaft in Baden-Württemberg, Ehemann rk., Ehefrau ev.
Bemessungsgrundlage gemeinsame Steuerschuld | 6.500 EUR |
rk. KiSt Ehemann 8 % aus (1/2 von 6.500) | 3.250 EUR = 260 EUR |
ev. KiSt Ehefrau 8 % aus (1/2 von 6.500) |
3.250 EUR = 260 EUR |
In Bayern wird auch in konfessionsverschiedenen Ehen die Sonderberechnung wie bei glaubensverschiedener Ehe durchgeführt.[1]
Bei Einzelveranlagung wird die KiSt aus der Einkommensteuerschuld eines jeden Ehegatten ermittelt.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen