Begriff

Bei einem Kommissionsgeschäft wird ein Unternehmer (Kommissionär) in die Abwicklung einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung eingeschaltet. Er tritt dabei im eigenen Namen, aber für Rechnung eines Dritten (Kommittent) auf. Umsatzsteuerrechtlich unterscheidet man zwischen der Lieferkommission und der (Dienst-)Leistungskommission.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Kommissionsgeschäft ist handelsrechtlich in § 383 HGB geregelt. Umsatzsteuerrechtlich ist die Lieferkommission in § 3 Abs. 3 UStG und die Leistungskommission in § 3 Abs. 11 und Abs. 11a UStG erfasst. Unionsrechtlich basiert das Kommissionsgeschäft auf Art. 14 Abs. 2 Buchst. c und Art. 28 MwStSystRL. Die Vorgaben zur Lieferkommission sind von der Finanzverwaltung in Abschn. 3.1 Abs. 3 Satz 7 und Abschn. 3.12 Abs. 2 Satz 4 UStAE und zur Leistungskommission in Abschn. 3.15 UStAE erfasst worden.

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