Rz. 59

Die Buchungstechnik für die Einkaufskommission soll beispielhaft anhand der folgenden Geschäftsvorfälle gezeigt werden:

  1. Der Kommittent beauftragt einen Kommissionär für ihn Waren im Einkaufswert von 50.000 EUR zu besorgen. Eine Provision, die nach gesonderter Abrechnung gezahlt wird, in Höhe von 20 % ist vereinbart.
  2. Der Kommissionär kauft die Ware für 50.000 EUR ein.
  3. Der Kommissionär sendet dem Kommittenten die Ware zusammen mit einer Abrechnung (jedoch ohne Provision).
  4. Der Kommissionär erstellt eine Rechnung über seine Provision und sendet diese dem Kommittenten.

    (Alle Werte zuzüglich angenommene 10 % Mehrwertsteuer.)

Buchungen beim Kommittenten

  1. Der Vertragsschluss stellt keinen buchungsfähigen Geschäftsvorfall dar.
  2. Der Einkauf beim Kommissionär stellt beim Kommittenten zwar einen buchungspflichtigen Geschäftsvorfall dar, da er mit diesem Einkauf bereits wirtschaftlicher Eigentümer wird. Jedoch erfährt er von dem Einkauf erst durch die Abrechnung des Kommissionärs, sodass regelmäßig auch erst zu diesem Zeitpunkt gebucht wird.
 
So buchen Sie richtig

3. Buchungssatz:

Wareneinkauf

50.000

Vorsteuer

5.000

an Kommissionär

55.000

Spätestens mit Zugang der Ware ist diese zu erfassen; gleichzeitig wird eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kommissionär gebucht. Wird im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten bekannt, dass bereits im alten Jahr Ware vom Einkaufskommissionär erworben wurde, so ist dieser Einkauf bei der Bilanzierung bereits zu berücksichtigen.

 
So buchen Sie richtig

4. Buchungssatz:

Wareneinkauf

10.000

Vorsteuer

1.000

an Kommissionär

11.000

Erfassung der Kommissionsprovision als Anschaffungsnebenkosten.

Buchungen beim Kommissionär

 
So buchen Sie richtig
  1. Der Vertragsschluss stellt keinen buchungsfähigen Geschäftsvorfall dar.
 
So buchen Sie richtig

2. Buchungssatz:

Kommissionsware

50.000

Vorsteuer

5.000

an Bank

55.000

Obwohl die Kommissionsware beim Kommissionär nicht bilanziert werden darf, empfiehlt sich Nutzung eines Warenkontos um einerseits auch einen buchmäßigen Überblick über die lagernde Ware zu haben und um andererseits später beim Warenabgang die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage auf einem Konto aufzeichnen zu können. In einer Bilanz wäre der Warenbestand nicht als solcher, sondern als Forderung gegenüber dem Kommittenten auszuweisen.

 
So buchen Sie richtig

3. Buchungssatz:

Kommittent

55.000

an Kommissionswarenabgang

50.000

an Mehrwertsteuer

5.000

Buchtechnische Erfassung der Forderung gegenüber dem Kommittenten unter gleichzeitiger Buchung des Warenabganges und der darauf entfallenden Umsatzsteuer.

 
So buchen Sie richtig

4. Buchungssatz:

Kommittent

11.000

an Provisionserlöse

10.000

an Mehrwertsteuer

1.000

Buchung der Provisionsabrechnung.

 
So buchen Sie richtig

5. Buchungssatz:

Kommissionswarenabgang

50.000

an Kommissionswarenbestand

50.000

Ausgleich und Abschluss dieser beiden Konten, die grundsätzlich nicht im Jahresabschluss erscheinen dürfen.

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