Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG

Im Rahmen des sog. Klimaschutzpakets ist auch eine Reduzierung des Steu-ersatzes für den Bahnfernverkehr erfolgt. Damit unterliegt nun der gesamte Schienenbahnverkehr unabhängig von der Streckenlänge dem ermäßigten Steuersatz mit 7 %.

Der Wunsch der Bundesländer, auch den Fernbusverkehr einzubeziehen, wurde (noch) nicht umgesetzt.
1.1.2020 Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21.12.2019 Verkündet am 21.12.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2886
§ 28 Abs.5 UStG + § 3 Nr. 11c EStG

Um die Belastungen durch die stark gestiegenen Gaspreise abzumildern, wird der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 von 19 % auf 7 % gesenkt. Nicht begünstigt werden Lieferungen von Flüssiggas per Tankfahrzeug oder in Gasflaschen. Die Unternehmen sollen diese Absenkung der Umsatzsteuer so an die Verbraucher weitergeben. Auch die Umsatzsteuer für die Lieferung von Fernwärme wird auf 7 % reduziert.

Zusätzlich mit aufgenommen wurde die Steuerbefreiung für eine vom Arbeitgeber freiwillig und zusätzlich geleisteten Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 EUR (§ 3 Nr. 11b EStG). Die auch von Sozialabgaben befreite Zahlung kann bis zum 31.12.2024 erfolgen.
1.10.2022 Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022

Formulierungshilfe des BMF vom 5.9.2022.

Beschluss im Bundestag am 30.9.2022.

Zustimmung im Bundesrat am 7.10.2022.

Verkündet am 25.10.2022 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1743.

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