Transportiert ein Unternehmer Gegenstände in einen anderen Mitgliedstaat, um sie dort an Erwerber zu liefern, stellt sich für den Unternehmer die Frage, ob er ein innergemeinschaftliches Verbringen und anschließend eine steuerbare Lieferung im Bestimmungsmitgliedstaat erfassen muss oder ob der Vorgang als innergemeinschaftliche Lieferung an den Käufer erfasst werden kann. Bis Ende 2019 gab es dazu innerhalb der Europäischen Union keine einheitlichen Regelungen. Seit dem 1.1.2020 ist über die sog. Quick Fixes in der Europäischen Union eine einheitliche Lösung gefunden worden. Die Finanzverwaltung hat im Dezember 2021 umfassend zu den Regelungen Stellung genommen und im Rahmen des Abschn. 6b.1 UStAE auch Vereinfachungsregelungen getroffen. Der Praxisfall gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundsätze zur "Konsignationslagerregelung".

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge