Prof. Dr. Peter Leibfried, Nils Klamar
Aufwand in Abhängigkeit vom Umsatz
Im Vergleich zu den Umsätzen lassen sich die verschiedenen Aufwandspositionen zumeist deutlich einfacher planen. Ein Großteil der betrieblichen Aufwandspositionen ist lediglich Konsequenz der Umsatzplanung. Erster Schritt nach der Umsatzplanung ist i. d. R. die Ableitung des Materialaufwands. Dieser lässt sich mithilfe von Stücklisten und -preisen bestimmen. Je nach Bedeutung der Aufwandsposition werden hier auch Rabattvereinbarungen mit den Zulieferern berücksichtigt.
Vergangenheit ist lediglich Indikator für die Zukunft
Jedoch ist auch hier bei einer reinen Fortschreibung der Preise auf Basis vergangenheitsbezogener Daten Vorsicht geboten: Insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, aber auch bezogene Leistungen unterliegen Marktpreisschwankungen, die in die Planung eingehen sollten. Sofern Prognosen für gehandelte Rohstoffe benötigt werden, liefern Terminbörsen Indikationen. Anderenfalls bleibt lediglich die genaue Beobachtung des Zulieferermarktes, um den Materialaufwand zu schätzen. Hier liefert ein Gespräch mit der Einkaufsabteilung oft wichtige Impulse für die Planung.
2.2.1 Der Personalaufwand
Personalaufwand lässt sich recht gut planen
Recht gut schätzbar ist i. d. R. der Personalaufwand, und zwar anhand von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Sofern deutliches Wachstum geplant wird, sollte der Personalbedarf mit den Arbeitsplänen abgeglichen werden, um die Kapazitäten anzupassen. Dabei sollte die Personalfluktuation berücksichtigt werden.
Der Aufwand aus neu geschaffenen Stellen lässt sich anhand von Gehältern vergleichbarer Positionen abschätzen, die bereits im Unternehmen bestehen. Gehaltserhöhungen der bestehenden Belegschaft werden je nach Branche und Unternehmen unterschiedlich geplant. Bei tariflich gebundener Belegschaft liefern die Tarifabschlüsse der vergangenen Jahre gute Indikationen für die Zukunft. Werden die Gehaltserhöhungen regelmäßig verhandelt, lässt sich der Personalaufwand anhand der Gehaltspolitik der Gesellschaft prognostizieren. Sofern für das Geschäftsmodell bedeutend, sind Bonuszahlungen für die Angestellten in die Planung mit einzubeziehen. Externe Schocks, wie sie beispielsweise auf Absatz- oder Rohstoffmärkten vorkommen, sind im Personalaufwand eher ungewöhnlich.
2.2.2 Die Abschreibungen
Teilweise ist eine parallele Planung nötig
Die geplanten Abschreibungen sind die erste Position in der GuV, die sich nur schwer ohne Rückgriff auf korrespondierende Plangrößen aus der Bilanz ermitteln lässt. Die Planung der Abschreibungen setzt nämlich voraus, dass eine Investitionsplanung vorhanden ist. Die Investitionsplanung wiederum geht einher mit der Planung des Absatzes.
Notwendige Investitionen ermitteln
Daher ist zunächst die Frage zu beantworten, inwiefern die bestehenden Kapazitäten zur Realisierung des geplanten Wachstums ausreichen. Daraus lässt sich schließen, ob jeweils lediglich Ersatzinvestitionen getätigt werden müssen oder ob auch Erweiterungsinvestitionen notwendig sind. Der Zeitpunkt von Ersatzinvestitionen lässt sich anhand des Alters des Anlagenbestands bestimmen, in Verbindung mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Anlagegutes. Sind die nötigen Investitionen bestimmt, lassen sich hieraus anhand der Abschreibungsdauer die geplanten Abschreibungen ableiten.
Die Abschreibungen für bereits vorhandene Anlagen lassen sich i. d. R. relativ leicht aus der Anlagenbuchhaltung ermitteln. Hier ist auch nicht mit Abweichungen zu rechnen, außer bei nicht geplanten Anlagenabgängen.
2.2.3 Finanzergebnis und Steuern
Einfache Planung des Finanzergebnisses
Die Planung des Finanzergebnisses stellt regelmäßig keine Herausforderung dar. Die Verzinsung der Finanzierung ist bekannt. Sofern wesentlich, lässt sich der Zinsaufwand variabel verzinslicher Darlehen noch anhand von Forward Rates schätzen.
Steuerplanung in Abhängigkeit von der Steuerkomplexität
Beliebig detailliert gestaltet werden kann die Steuerplanung des Unternehmens. In der Praxis häufig anzutreffen sind stark vereinfachte Schätzungen. So wird oftmals angenommen, dass das nach dem jeweiligen Bilanzierungsregime (HGB, IFRS) ermittelte Ergebnis auch der steuerlichen Bemessungsgrundlage entspricht. In vielen Fällen ist dies eine durchaus vertretbare Annahme. Greifen jedoch steuerliche Besonderheiten, empfiehlt es sich, eine detaillierte Planung zu erstellen. Anderenfalls können sich Verzerrungen auf den später ermittelten Finanzierungsbedarf ergeben. Separat geplant werden sollte beispielsweise die Entwicklung steuerlicher Verlustvorträge oder das Greifen der Zinsschranke.