BMF, Schreiben v. 18.6.2012, IV C 3 - S 2221/09/10014 :024

Bezug: Bericht des Bundeszentralamtes für Steuern vom 20.4.2012, St II 3 – S 2221 -12/12
  zuletzt BMF-Schreiben vom 16.5.2012, IV C 3 – S 2221/09/10014: 024; DOK-Nr. 2012/0406656

2 Anlagen

Zur Verbesserung der Verfahren ist es notwendig, die amtlich vorgeschriebenen Datensätze für die Übermittlung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach § 10 Absatz 1 Nummer 3i.V.m. Absatz 2 Satz 3 EStG sowie der Beiträge zu einem Basisrentenvertrag i.S. des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b i.V.m. Absatz 2 Satz 2 EStG (Meldegrund MZ10 und MZ20) anzupassen.

Als Basis zur Entwicklung der dafür notwendigen Datensätze übersende ich die mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Datensatzbeschreibungen sowie Fehlerkataloge mit der Bitte um weitere Veranlassung (Anlage 1 und 2). Ferner bitte ich Sie, die Dokumente im Internet auf Ihrer Homepage entsprechend anzupassen.

Anlage 1

Anlage 2

 

Normenkette

EStG § 10

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