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Kreditkarte/EC-Karte / 1 Zahlungsausgänge per Kreditkarte

Ulrike Fuldner
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Sowohl für bilanzierende Unternehmer als auch bei Einnahme-Überschussrechnern gilt: Zahlungen per Kreditkarte sind mit dem Tag steuerlich abzugsfähig, an dem der Zahlungsbeleg unterschrieben wird.[1]

Sofern Unternehmer bilanzieren und eine bereits vorliegende Rechnung einige Zeit später per Kreditkarte bezahlen, erfolgt die Verbuchung unter dem Rechnungsdatum. Die Bezahlung per Kreditkarte wird dann wie jede andere Zahlung gebucht, also mit Belastung auf dem Konto.

 
Praxis-Beispiel

Rechnungsausgleich per Kreditkarte

Ein Unternehmer erhält am 30.6. Büromaterial für 278,84 EUR auf Rechnung. Am 16.7. holt er im Geschäft Druckerkartuschen und bezahlt dabei auch die Büromaterialrechnung per Kreditkarte.

Sofern der Unternehmer bilanziert, verbucht er die Rechnung für das Büromaterial unter dem Datum 30.6., die Vorsteuer von 23,43 EUR macht er in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Juni bzw. für das II. Quartal 01 geltend. Die spätere Zahlung bzw. die Belastung auf dem Bankkonto wird nur noch als Zahlungsvorgang buchhalterisch erfasst.

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung erfolgt die Verbuchung des Büromaterials erst mit der Bezahlung per Kreditkarte – also am 16.7. Die spätere Belastung des Betrags auf der Kreditkartenrechnung spielt keine Rolle.

Kleinere Ausgaben, die bilanzierende Unternehmer per Kreditkarte bezahlt haben, können diese aus Vereinfachungsgründen erst mit Abbuchung des entsprechenden Betrags von ihrem Bankkonto buchen. Sie machen dann die Vorsteuer im "falschen" Voranmeldungszeitraum geltend, ersparen sich aber erheblichen Verwaltungsaufwand. Auch ein Betriebsprüfer des Finanzamts wird dagegen nichts einzuwenden haben.

 
Praxis-Beispiel

Kreditkartenzahlung und Vorsteuerabzug

Ein Unternehmer kauft am 27.3. ein Fachbuch für 42,80 EUR und zahlt per Kreditkarte. Er erhält den...

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