Dipl.-Kffr. Carmen Mausbach
Die Refinanzierungskosten bzw. die Einstandskosten sind die Zinskosten, die ein Kreditinstitut für die Beschaffung von Mitteln für ausgeliehene Gelder selbst bezahlen muss. Da die Vergabe von Krediten nicht aus dem Eigenkapital erfolgt, muss sich ein Kreditinstitut erst die erforderlichen Mittel beschaffen. Das kann aus den Einlagen der Kunden geschehen, aber auch durch sogenannte Refinanzierungskredite bei der Europäischen Zentralbank (EZB) oder durch die Beschaffung von Geldern am Interbankenmarkt, an dem sich die Banken untereinander Geld leihen. Während am Geldmarkt als Teil des Interbankenmarkts mit kurzfristigen Finanzierungsmitteln gehandelt wird, geht es am Kapitalmarkt vor allem um mittel- und langfristige Kredite und Beteiligungskapital. Die Kosten der Refinanzierung sind abhängig von der aktuellen Zinssituation am Geld- und Kapitalmarkt sowie von der Laufzeit und der Zinsbindungsfrist des Kredits.
Die Zinssätze für kurzfristige Gelder (bis zu 12 Monaten) werden maßgeblich durch die Zinssätze der Europäischen Zentralbank bestimmt. Als Referenzzinssatz wird üblicherweise der Euribor (European Interbank Offered Rate) verwendet. Er ist für Geschäfte in Euro maßgebend und repräsentiert den Durchschnittszinssatz für unbesicherte Kredite auf dem Geldmarkt. Berechnet wird er für fünf verschiedene Laufzeiten und zwar für eine Woche sowie für einen, drei, sechs und zwölf Monate. Im Gegensatz zu früher bildet er seit November 2019 nicht mehr nur den Interbankenmarkt ab, sondern auch Transaktionen mit finanziellen Gegenparteien außerhalb des Bankensektors sowie dem Staat. Der Übernachtungszinssatz Eonia wurde durch die EURSTR (Euro Short Term Rate) abgelöst. Die Berechnung des EURSTR erfolgt auf der Basis der Geldmarktstatistik des Eurosystems, was ihn weniger anfällig für Manipulationen machen soll. Im Unterschied zum Eonia, der die Geldvergabeseite repräsentiert, bildet der EURSTR Geldaufnahme-Transaktionen ab. Die Geldmarktstatistik wird als Stichprobenerhebung durchgeführt. Der Kreis der berichtspflichtigen Institute umfasst momentan 47 Banken. Um die Stichprobe aussagekräftiger zu machen, erfolgt zum 1.7.2024 eine Erweiterum um 24 Institute.
Der EURSTR wird von der Deutschen Bundesbank jeweils am folgenden Handelstag veröffentlicht. Erstmals geschah das am 2. Oktober 2019, sodass der EURSTR vom 2. Oktober 2019 die Handelsaktivitäten vom 1. Oktober 2019 widerspiegelt. Die Zinssätze für längere Laufzeiten werden durch festverzinsliche Wertpapiere bestimmt, wie etwa Pfandbriefe von Hypothekenbanken.
Im Rahmen der Zinswende sind die Refinanzierungskosten der Banken wieder gestiegen, was zu geringeren Zinsmargen führt.