Dipl.-Kffr. Carmen Mausbach
Die Vergabe von Krediten ist immer mit dem Risiko verbunden, dass Kredite einschließlich der Zinsen nicht oder nicht vollständig zurückgezahlt werden. Zwar rechnen Banken bei der Kreditvergabe nicht mit einem Ausfall, ausschließen können sie ein solches Szenario jedoch nicht. Eine derartige Belastung der Erfolgs- und Liquiditätslage der Kreditinstitute muss deshalb in den Kreditpreisen einkalkuliert werden. Dies geschieht über die Berechnung von Risikoprämien, die als Bestandteil des Kreditpreises das erwartete Ausfallrisiko abdecken sollen.
Im sogenannten Risikoergebnis werden die tatsächlich angefallenen Kreditausfälle mit den im Voraus kalkulierten und über die Zinszahlungen vereinnahmten Risikoprämien verglichen. Dabei werden die Standardrisikokosten angesetzt, die das Ausfallrisiko des Kreditnehmers bei normalem Geschäftsverlauf abbilden sollen. Im Fall eines positiven Risikoergebnisses, bei dem die Kreditausfälle niedriger sind als die kalkulierten und vereinnahmten Risikokosten, können Vorsorgereserven angesammelt und Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gebildet werden. Wurden dagegen zu niedrige Risikoprämien kalkuliert und vereinnahmt, können die auftretenden Kreditausfälle nicht abgedeckt werden. In diesem Fall müssen vorhandene Reserven aufgelöst werden. Sind diese nicht oder nicht ausreichend vorhanden, müssen die Forderungen wertberichtigt werden, was sich wiederum negativ auf das Ergebnis auswirkt.
Das Kreditausfallrisiko ist umso höher, je schlechter die Bonität des Kreditnehmers ist. Dies wird durch eine Differenzierung der Standardrisikokosten berücksichtigt. Kredite an Kunden mit schlechter Bonität haben deshalb einen höheren Zinssatz im Vergleich zu Krediten an Kreditnehmer mit guter Bonität. Die Differenzierung erfolgt durch Ratingsysteme, mit denen Kredite entsprechend ihrer Ausfallwahrscheinlichkeit in Risikoklassen eingeteilt werden. Das Rating hat dabei nur eine begrenzte Gültigkeit (i. d. R. ein Jahr) und muss laufend überprüft und in die Kreditkonditionen einbezogen werden.
Bei der Ermittlung des Kundenratings kann ein Kreditinstitut einerseits auf das Rating einer externen Institution zurückgreifen (sogenannter modifizierter Standardansatz). Andererseits kann es ein internes Rating verwenden (sogenannter IRB-Ansatz), der auf internen Schätzungen des Kreditinstituts und somit auf komplizierten mathematischen Verfahren basiert. Der Weg über den modifizierten Standardansatz ist zwar bequemer, führt jedoch im Endeffekt zu höheren Eigenkapitalbeträgen, die für Kredite jeweils zu hinterlegen sind. Viele Kreditinstitute bevorzugen daher den IRB-Ansatz. Für die internen Schätzungen der zur Anwendung kommenden Risikokomponenten ist eine eindeutige, zeitlich stabile und auf historischen Daten basierende Zuordnung von Ausfallwahrscheinlichkeiten zu bankinternen Bonitäts- bzw. Ratingklassen erforderlich. Werden Sicherheiten durch die Bank hereingenommen, kann die Eigenkapitalunterlegung sowohl beim Standardansatz als auch beim IRB-Ansatz reduziert werden.