An der Garantie sind 3 Personen beteiligt: Der Garantieauftraggeber, der Garantienehmer und der Garant. Der Garantieauftraggeber beauftragt den Garanten, eine Garantie zugunsten des Garantienehmers zu übernehmen. Dieser Garantie liegt ein Kaufvertrag zwischen dem Garantieauftraggeber (= Verkäufer) und dem Garantienehmer (= Käufer) zugrunde. Durch die Garantie haftet der Garant dem Garantienehmer für den wirtschaftlichen Schaden, den dieser durch das Ausbleiben eines erwarteten Erfolges bzw. das Eintreten eines bestimmten Risikos im Rahmen des Kaufes erlitten hat (vgl. Abb. 9).

Abb. 9: Garantiebeteiligte

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