Die folgenden Methoden sind für differenzierte Darstellung geeignet.
2.1.1 Profit-Center-Rechnung
Die Profit-Center-Rechnung bietet die Möglichkeit, für einen organisatorischen Teil eines Unternehmens ein separates Ergebnis zu ermitteln, das zur Beurteilung des Centers herangezogen werden kann. Während auf Kostenstellen nur Kosten gebucht werden, werden in einem Profit-Center Kosten und Erträge des jeweiligen Bereiches gegenübergestellt. Die Profit-Center-Kalkulation kann dazu genutzt werden, gewinnbringende Unternehmensbereiche von verlustbringenden Unternehmensbereichen zu unterscheiden. Die Abbildung des Profit-Centers erfolgt über Erträge sowie über Kostenstellen, die dem Profit-Center zugeordnet werden. Wichtig ist, dass das Profit-Center eine erbrachte Leistung auch verrechnet, um Transparenz in Bezug auf die Leistungen herzustellen. Insgesamt ist die Profit-Center-Rechnung eine gute Möglichkeit, die Kosten und Leistungen von Produktgruppen und Unternehmensbereichen, für die es keine separate GuV gibt, zu erfassen.
2.1.2 Kostensammler bei zeitlich begrenzten Vorhaben
Bei vorübergehenden Themen, z. B. für die Entwicklung eines speziellen Produkts bzw. eines Vorhabens, können Kostensammler eingesetzt werden, um die individuellen Kosten zu erfassen. Als Kostensammler können in einer ERP-Software entweder Innenaufträge oder PSP-Elemente eingesetzt werden.
- Ein Innenauftrag ist ein Modul in SAP und dient dazu, die Kosten sowie ggf. auch Erträge eines temporären Projekts oder Vorhaben abzubilden.
- PSP-Elemente sind ebenfalls SAP-unterstützt und basieren auf der Idee des Projektstrukturplans. Auf dieser Basis bilden sie die hierarchische Aufbauorganisation eines Projektes bzw. temporären Vorhabens ab. PSP-Elemente können entweder eine konkrete Aufgabe oder eine Teilaufgabe beschreiben Die Kosten werden dann entsprechend der Struktur der PSP-Elemente, unter Angabe der Nummer des PSP-Elements, gebucht.
2.1.3 Voraussetzungen
Beide Methoden eignen sich zur Kostenerfassung von temporären Vorhaben. Für den Einsatz in einer Krise gelten folgende Voraussetzungen:
- Bereits zu Beginn der Krise wird definiert, dass die Kosten und evtl. auch die Erträge eines betroffenen Projekts bzw. Vorhabens separat auf einen Kostensammler gebucht werden.
- Oder es werden nach der Festlegung, dass ein bereits laufendes Projekt bzw. Vorhaben als Krise deklariert wird, dessen Kosten nachträglich auf einen Kostensammler gebucht. Damit ist sichergestellt, dass auch während der Laufzeit eines Projekts oder Vorhabens, die bereits aufgelaufenen und weiter anfallenden Kosten in der Krisen-GuV gezeigt werden können.