Kryptowährungen und sonstige Tokens sind spätestens seit der Kurssteigerung des Bitcoin mit Höchstwerten in 2021 in aller Munde und mittlerweile auch ein relevanter Teil des Kapitalmarktes, jedoch (umsatz-)steuerrechtlich nach wie vor ein bisher weitgehend ungeklärtes Feld. Währungen wie Bitcoins, Ethereum etc. rücken zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung und in der Folge auch der Rechtsprechung, was eine erste Einordnung und Beurteilung zulässt. NFTs sind umsatzsteuerrechtlich dagegen weitgehend ein weißer Fleck, was sicherlich auch der Komplexität der Fallkonstellationen geschuldet ist.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge