Kundenschutzvereinbarung

zwischen

...

(Auftraggeber)

und

...

(Auftragnehmer)

Die Parteien haben am ...einen Vertrag über ...[1] geschlossen. Im Zusammenhang hiermit wird ergänzend Folgendes vereinbart:

Alternativ

Im Rahmen ihrer laufenden Vertragsbeziehung einschließlich der Vorverhandlungen vereinbaren die Parteien mit allgemeiner Geltung für sämtliche Projekte und Aufträge Folgendes:[2]

1. Der Auftragnehmer[3] verpflichtet sich, Kundennamen oder kundenbezogene Daten, die er anlässlich seiner Tätigkeit für den Auftraggeber erhalten hat, für die Dauer von ... (sechs Monaten/zwei Jahren)[4] nach Beendigung der Zusammenarbeit in keiner Weise für sich zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.

Alternativ

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf dem Gebiet .../ im Bereich von .../[5] für die Dauer von ... den/die Namen des/der Kunden ... oder kundenbezogene Daten, die er durch seine Tätigkeit für den Auftraggeber erhalten hat, in keiner Weise für sich zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.

Er verpflichtet sich insbesondere, nicht selbst zu Kunden des Auftraggebers in direkten geschäftlichen Kontakt zu treten und weder unmittelbar noch über Dritte für sie tätig zu werden.

2. Der Auftragnehmer wird Unterlagen und Informationen, die er im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung vom Auftraggeber oder vom Kunden selbst erhalten hat, sowie die hierbei erlangten Kenntnisse über den Kunden, seinen Bedarf und seine Eigenart weder für sich noch für Dritte verwenden.[6]

Alternativ

Der Auftragnehmer wird die ihm überlassenen Unterlagen ausschließlich für die Zwecke des Auftraggebers und seines Kunden verwenden sowie diese und die hieraus erlangten Kenntnisse nicht zur Herstellung / zum Erbringen gleicher oder ähnlicher Produkte / Leistungen verwerten.

Alternativ

Der Auftragnehmer wird die ihm erteilten Informationen und die erlangten Kenntnisse geheim halten. Er darf diese nur insoweit Mitarbeitern zugänglich machen, wie dies zur Ausführung unbedingt erforderlich ist. Diese Mitarbeiter sind entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten.

3. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Konventionalstrafe in Höhe von ... EUR an den Auftraggeber zu zahlen.[7]

Alternativ

Das Recht des Auftraggebers, gegen entsprechenden Nachweis Schadenersatzansprüche geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung des Vertrags erhaltenen Dokumente, Datenträger, Pläne, Skizzen, Muster und alle sonstigen Arbeitsunterlagen einschließlich eventueller Kopien an den Auftraggeber zurückzugeben.[8] Der Auftragnehmer verzichtet insoweit auf jegliches Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht. Er versichert zugleich die Vollständigkeit der Rückgabe und die Vernichtung bzw. Löschung aller bei ihm vorhandenen kundenspezifischen Daten. Für jede Verletzung dieser Pflichten ist eine Konventionalstrafe von ... EUR zu zahlen.[9]

Alternativ

Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer Unterlagen, die dieser zur Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen benötigt, auf entsprechende Anforderung zu diesem Zweck bei gleichzeitiger Rückgabeverpflichtung nach deren Erledigung erneut überlassen.

..., den ...

_____________

(Auftraggeber)

_____________

(Auftragnehmer)

[1] Bei dem Muster handelt es sich um eine selbständige Vereinbarung. Sie steht jedoch im Zusammenhang mit einem Vertrag, durch den der Auftragnehmer verpflichtet wurde, für den Auftraggeber als Subunternehmer tätig zu werden. Die Bezugnahme hierauf stellt dies klar.

Es ist allerdings nicht erforderlich, hierüber einen gesonderten Vertrag zu schließen. Vereinbarungen zum Kundenschutz können ebenso unmittelbar in den Hauptvertrag aufgenommen werden.

Sofern Auftraggeber und Auftragnehmer häufiger zusammenarbeiten, kann der Kundenschutz auch allgemein in einem Rahmenvertrag vereinbart werden.

[2] Es ist mitunter ratsam, den Kundenschutz unabhängig davon zu vereinbaren, ob und in welcher Form ein Hauptvertrag zustande kommt. Dies gilt insbesondere dann, wenn bereits im Rahmen der Vorverhandlungen dem Auftragnehmer Kundennamen genannt werden oder ihm sonstige kundenspezifische Informationen erteilt werden sollen.
[3] Es kann unter Umständen sinnvoll sein, den Kreis der Verpflichteten konkreter zu benennen. Setzt der Auftragnehmer z.B. seinerseits Subunternehmer ein, sollten diese in der Kundenschutzvereinbarung benannt werden bzw. mit ihnen eine eigene Kundenschutzvereinbarung abgeschlossen werden.
[4] Insbesondere die Geltungsdauer der Kundenschutzvereinbarung muss zeitlich begrenzt sein, um dem Auftragnehmer einen ausreichenden wirtschaftlichen Spielraum zu lassen. Auch wenn sie nicht unter das Kartellverbot fallen, sind unbegrenzte Vereinbarungen nichtig, da sie den Vertragspartner knebeln und dadurch gegen die guten Sitten verstoßen. Je nach Einzelfall dürfte eine Beschränkung zwischen sechs Monaten bis höchsten zwei Jahre (vgl. BGH, Urteil v. 20.1.2015, II ZR 369/13) verhältnism...

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