Rz. 58i

Neben den gesetzlichen bzw. rechtsformspezifischen obligatorischen Erweiterungen des Lageberichts, kann dieser zudem freiwillig ergänzt werden. Beispiele für derartige Ergänzungen können sein: Mehrjahresübersichten zu wichtigen Kennzahlen, freiwillige Kapitalflussrechnungen, Wertschöpfungsrechnungen, Berichterstattungen zum Intellectual Capital, ggf. weitere Informationen zur Nachhaltigkeit, sofern diese nicht bereits verpflichtend für das jeweilige Unternehmen sind.[1]

[1] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 16. Aufl. 2021, S. 804 ff.; Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Aufl. 2021, S. 977.

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