Rz. 86b

Leasingzahlungen aus Operate-Leasing sollen bevorzugt linear über die Vertragslaufzeit als Leasingerträge verteilt werden. Nur wenn eine andere systematische Verteilungsart das Muster der Gebrauchsüberlassung zutreffender abbildet, darf davon abgewichen werden (IFRS 16.81). Initialkosten werden dem Buchwert des Leasingobjektes zugerechnet und müssen über die Laufzeit aufwandswirksam erfasst werden. Dabei ist dasselbe Verteilungsmuster wie für die Leasingerträge anzuwenden (IFRS 16.83). Das Leasingobjekt selber ist nach IFRS 16.84 f. entsprechend der üblichen Behandlung ähnlicher Vermögenswerte abzuschreiben (IAS 16 und IAS 38) und auf Wertminderungen zu prüfen (IAS 36). Es kommt somit zur Anwendung einer Art Komponentenansatz für das originäre Leasingobjekt und die Initialkosten.

Hersteller oder Händler dürfen keinen Verkaufsgewinn oder -verlust aus dem Eingehen eines Operate-Leasings erfassen, da die Transaktion nicht den Charakter eines Verkaufs aufweist (IFRS 16.86).

Vertragsänderungen sind ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Änderungen stets als neues Leasingverhältnis zu bilanzieren. Dabei sind gem. IFRS 16.87 alle abgegrenzten Vorauszahlungen aus dem alten Vertrag den Leasingzahlungen des neuen Vertrages hinzuzurechnen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?