Der Handel mit produzentenähnlich zunächst durch Registereintragung selbst geschaffenen Markenrechten und zugehörigen Internetdomains kann auch dann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen, wenn die notwendige Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr allein in der Bereitschaft besteht, die Rechte und Domains an jeden Interessenten, der bereit ist, als Gegenleistung ein marktübliches Entgelt zu zahlen, zu übertragen; trotz mehrjähriger Verluste ist von Gewinnerzielungsabsicht auszugehen, wenn der Gewerbetreibende angemessene Korrekturmaßnahmen vornimmt.[1]

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