Während die Finanzplanung die Gewinnmaximierung unter Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität bei Minimierung der Finanzierungskosten verwirklichen soll, stellt der Finanzstatus die augenblickliche Finanzlage und damit die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens dar.
4.1 Finanzplanung sichert die Zahlungsfähigkeit
Die Finanzplanung sichert die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens auf der Grundlage aller Ein- und Auszahlungen.
Die wesentlichen Ziele der Finanzplanung des Unternehmens sind die:
- Finanzierung aller Investitionen,
- Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität,
- positive Beeinflussung der Rentabilität.
Grundlage der Finanzplanung sind die verschiedenen betrieblichen Teilpläne, z. B. Produktionsplanung, Absatzplanung, Personalplanung, etc.
4.2 Finanzplan ist das Ergebnis der Planung
Der Finanzplan ist das Ergebnis der unternehmerischen Finanzplanung. Die Liquiditätssicherung steht dabei eindeutig im Vordergrund der Finanzplanung, da Zahlungsschwierigkeiten die Existenz des Unternehmens bedrohen. Die Finanzplanung soll die Gewinnmaximierung unter Aufrechterhaltung der Liquidität bei Minimierung der Finanzierungskosten verwirklichen. Damit wird der Finanzplan zum entscheidenden Mittel der Liquiditätssicherung. Aus ihm können sehr deutlich entstehende Liquiditätsengpässe erkannt werden.
Ein wesentliches Unterscheidungskriterium bei den Finanzplänen ist die Zeit. Kurzfristige Finanzpläne umfassen Tage bzw. Wochen, mittelfristige Finanzpläne 3 bis 12 Monate, langfristige Finanzpläne mehrere Jahre.
Daneben unterscheidet man die feste und die gleitende Finanzplanung:
- Bei der festen Finanzplanung wird regelmäßig erst nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums ein neuer Finanzplan erstellt. Ausnahme: Bei gravierenden Änderungen während des Planungszeitraums müssen diese sofort berücksichtigt werden.
- Bei der gleitenden Finanzplanung fällt ein abgelaufener Teilzeitraum weg und dafür wird ein neuer Teilzeitraum zugefügt. Ggf. muss allerdings auch hier die aktuelle Finanzplanung aufgrund neu gewonnener Kenntnisse aktualisiert werden.
Der rollenden oder gleitenden Finanzplanung ist eindeutig der Vorzug einzuräumen, weil dadurch eine größere Flexibilität und Aktualität erreicht werden.
Die (dynamische) Liquidität ist immer dann als gesichert anzusehen, wenn
Zahlungsmittel + Einnahmen ./. Ausgaben > = 0
Grundsätzlich muss das Unternehmen tätig werden, wenn der Finanzsaldo in einem Monat unter 0 fällt. In diesem Fall muss schnell gehandelt werden. Der zeitliche Handlungsdruck kann dadurch vermindert werden, in dem das Unternehmen zusätzlich einen unternehmensspezifischen Sicherheitsbestand festlegt. Das Unternehmen wird dann bereits tätig, wenn der Sicherheitsbestand unterschritten wird.
In Tab. 2a ist der Finanzplan für den Zeitraum eines Jahrs dargestellt. Der Finanzsaldo ergibt sich aus dem Zahlungsmittelbestand des Vormonats zuzüglich der geplanten Einnahmen abzüglich der geplanten Ausgaben. Als Sicherheitsbestand sind 50 TEUR vorgegeben. Im Monat März wird der Sicherheitsbestand unterschritten (108 + 150 – 215 – SB50 = –7).
Zusätzlich kann eine grafische Darstellung erfolgen. Die Balken zeigen den Finanzsaldo, die rote Linie den Sicherheitsbestand. Im Monat März wird die rote Sicherheitslinie unterschritten.
Tab. 2a: Beispiel für eine Finanzplanung
Tab. 2b: Diagramm Monatlicher Finanzsaldo
4.3 Finanzstatus zur Insolvenzabwehr erstellen
Zur Insolvenzabwehr sollte darüber hinaus jedes Unternehmen einen Finanzstatus erstellen. Der Finanzstatus soll die augenblickliche Finanzlage und damit die Zahlungsfähigkeit darstellen. In größeren Unternehmen wird der Finanzstatus täglich erstellt. Auch in kleineren und mittleren Firmen sollte dies zumindest wöchentlich geschehen.
Mit dem Finanzstatus werden die zu einem bestimmten Zeitpunkt fälligen Schulden den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen flüssigen Mitteln gegenübergestellt. Ergebnis ist die Ermittlung des Liquiditätsüberschusses bzw. der Liquiditätsunterdeckung.
Solange der Finanzsaldo positiv ist, ist die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens gesichert. Ist der Finanzsaldo negativ, müssen unverzüglich liquiditätssichernde Maßnahmen ergriffen werden. Der Finanzstatus kann jedoch immer nur ein zusätzliches Instrument sein, er reicht zur Beurteilung der ständigen Zahlungsbereitschaft allein nicht aus.
Tab. 3: Finanzstatus