Prof. Dr. Wanja Wellbrock
Der Bereich zum Beschwerdeverfahren beschäftigt sich mit der Einrichtung, den Anforderungen an und die Umsetzung eines entsprechenden im Gesetz geforderten Beschwerdeverfahrens.
Zunächst wird daher erfragt, in welcher Form während des Berichtszeitraums ein Beschwerdeverfahren angeboten wurde, wobei die unternehmenseigene Vorgehensweise oder die Beteiligung an einem externen Verfahren beschrieben werden soll. Falls kein Beschwerdeverfahren angeboten wurde, ist dies stichhaltig zu begründen. Zudem wird abgefragt, welche potenziell Beteiligten Zugang zum Beschwerdeverfahren haben und wie dieser Zugang sichergestellt wird. Auch hier ist eine Begründung erforderlich, falls kein Zugang gewährt wird. Ergänzend wird hinterfragt, ob die Verfahrensordnung öffentlich verfügbar und ein Link dazu angegeben ist. Falls die Verfahrensordnung nicht öffentlich verfügbar ist, ist auch hier eine Begründung erforderlich.
Im nächsten Abschnitt geht es um die Anforderungen an das Beschwerdeverfahren, einschließlich der Angabe der für das Verfahren zuständigen Personen und ihrer Funktionen. Es wird überprüft, ob die Zuständigen die im Gesetz genannten Kriterien erfüllen. Falls keine Zuständigkeit festgelegt wurde, ist auch hier eine Begründung erforderlich.
Zusätzlich wird erfragt, ob Vorkehrungen getroffen wurden, um Hinweisgeber vor Benachteiligung oder Bestrafung zu schützen, und wie die Vertraulichkeit der Identität von Hinweisgebern gewährleistet wird. Es wird auch abgefragt, ob im Berichtszeitraum Hinweise eingegangen sind und nähere Angaben dazu gemacht wurden.
Abschließend wird erfragt, zu welchen Themen Beschwerden eingegangen sind und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden, insbesondere in Bezug auf Anpassungen im Risikomanagement.
Einzelfragen zum Bereich Beschwerdeverfahren
Einrichtung oder Beteiligung an einem Beschwerdeverfahren
- In welcher Form wurde für den Berichtszeitraum ein Beschwerdeverfahren angeboten?
- Welche potenziell Beteiligten haben Zugang zu dem Beschwerdeverfahren?
- War die Verfahrensordnung für den Berichtszeitraum öffentlich verfügbar?
Anforderungen an das Beschwerdeverfahren
- Geben Sie die für das Verfahren zuständigen Person(en) und deren Funktion(en) an.
- Es wird bestätigt, dass für den Berichtszeitraum Vorkehrungen getroffen wurden, um potenziell Beteiligte vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund einer Beschwerde zu schützen.
Umsetzung des Beschwerdeverfahrens
- Sind im Berichtszeitraum über das Beschwerdeverfahren Hinweise eingegangen?