Diese Checkliste[1] gibt einen kompakten Überblick über die notwendigen Punkte, die bei der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens bedacht werden müssen:
Reichweite des Beschwerdeverfahrens
- eigener Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer
- mittelbare Zulieferer
Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Unterlassen der (ordnungsgemäßen) Einrichtung ist eine Ordnungswidrigkeit
- Bußgeld: bis zu 800.000 EUR für natürliche Personen bzw. bis zu 8 Mio. EUR oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes[2] für Unternehmen bzw. Unternehmensträger
Einrichtung
- Weichenstellung: Gleicher Kanal wie Hinweisgeberschutzgesetz oder separater Kanal => beides gesetzlich zulässig
- Weichenstellung: Interner Mechanismus oder externer Mechanismus, bspw. im Rahmen von Brancheninitiativen oder konzernweiten Hinweisgebersystemen
Anforderungen
Offen für Betroffene entlang der Lieferkette
- vertragliche Vereinbarungen mit Zulieferern über Anbieten des Beschwerdeverfahrens
- vertragliche Verpflichtung zur Weitergabe entlang der Lieferkette
Verfahrensordnung
- Textform
- öffentlich zugänglich
- ggf. Abstimmung mit Betriebsrat
Inhalte
- Abschnitte des Verfahrens
- zeitlicher Rahmen für Verfahrensabschnitte
- Informationen über Vertraulichkeit
- Schutz vor Repressalien
- möglicher Ausgang des Verfahrens
- Hinweise auf Kostenfreiheit
- ggf. Möglichkeiten zur Rechtshilfe
Bekanntmachung des Beschwerdeverfahrens
- Veröffentlichung auf Homepage des Unternehmens
- ggf. weitere Maßnahmen wie Plakate, Flyer, Betriebsversammlungen, Hinweise an Gewerkschaften und NGOs
Zugänglichkeit
- Perspektive der Betroffenen maßgeblich
- technische Voraussetzungen vor Ort (Internet? Mobilfunknetz?)
- Nutzung in örtlich gesprochener Sprache möglich
- Berücksichtigung kultureller Aspekte (Alphabetisierungsgrad, Vertrautheit mit technischen Voraussetzungen,
Routine im Umgang mit Formularen)
- Vertraulichkeit der Identität (arbeitsvertragliche Absicherung)
- Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Mitarbeitern, die die Beschwerde bearbeiten (arbeitsvertragliche Absicherung)
- Benachteiligungsschutz für Beschwerdeführer (vertraglich mit Zulieferern absichern)
Verfahren
- Bestätigung des Eingangs der Beschwerde
- Erörterung des Sachverhalts mit Beschwerdeführer
- Mitteilung der ergriffenen Maßnahme
Dokumentation
- Zahl der Beschwerden
- Gegenstand der Beschwerden
- Verfahrensdauer
- Ausgang des Verfahrens
- ergriffene Maßnahmen
Überprüfung der Wirksamkeit
- mindestens 1 x pro Jahr
- anlassbezogen bei veränderter Risikolage (neue Geschäftsfelder, neue Produkte, neue Region usw.)
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