Prof. Dr. Wanja Wellbrock
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 LkSG müssen Unternehmen bei der Festlegung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen an die Beschäftigten und Zulieferer in der Lieferkette besonderen Wert auf die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards und Umweltbestimmungen legen. Diese gesetzliche Vorgabe stellt sicher, dass Unternehmen nicht nur die grundlegenden Arbeitsnormen einhalten, sondern auch sicherstellen, dass Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette geschützt und die dem LkSG zugrundeliegenden Umweltschutzprinzipien eingehalten werden.
Erwartungen an die eigenen Beschäftigten umfassen die Einhaltung grundlegender Arbeitsnormen gemäß international anerkannten Konventionen, einschließlich fairer Entlohnung, angemessener Arbeitszeiten, sicherer Arbeitsbedingungen und dem Verbot von Zwangsarbeit und Diskriminierung jeglicher Art. Darüber hinaus ist von den Mitarbeitenden ein respektvolles und ethisches Verhalten im Umgang miteinander sowie mit externen Partnern, Interessengruppen und der Umwelt als Ganzes zu fordern.
Im Hinblick auf die Zulieferer, insbesondere unmittelbare Partner in der Lieferkette, sind ähnlich hohe Standards zu fordern. Es wird von ihnen erwartet, dass sie die gleichen Prinzipien in ihren eigenen Betrieben und Lieferketten einhalten. Dies umfasst die Gewährleistung von angemessenen Arbeitsbedingungen, den Schutz der Rechte ihrer Mitarbeitenden, die Einhaltung von Umweltvorschriften und die Förderung nachhaltiger Praktiken.
Um die Umsetzung dieser Erwartungen sicherzustellen, sind klare Kommunikationskanäle und Mechanismen zur Überwachung und Bewertung der Leistung der Beschäftigten und Zulieferer zu implementieren. Darüber hinaus sollte in Schulungen und Kapazitätsaufbau investiert werden, um ein gemeinsames Verständnis für die Bedeutung und Umsetzung dieser Erwartungen zu fördern.
Ziel dieses Vorgehens ist es, eine Lieferkette zu entwickeln und zu pflegen, die nicht nur qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen liefert, sondern auch die Menschenrechte achtet und die Umwelt schützt. Durch die klare Festlegung und Kommunikation der Erwartungen an die Beschäftigten und Zulieferer auf der Grundlage einer gründlichen Risikoanalyse wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf soziale und ökologische Nachhaltigkeit eingehalten werden und eine kontinuierliche Verbesserung der Standards angestrebt wird.