Das Einkaufscontrolling muss kritisch bewerten, inwiefern die Auswirkungen möglicher Nachhaltigkeitsrisiken in der Lieferkette bislang in der Kostenkalkulation berücksichtigt wurden. Neben den potenziell bedeutenden Folgekosten einer Sorgfaltspflichtenverletzung werden auch zusätzliche Kosten für die Durchführung von Schulungen und Weiterbildungen bei Lieferanten sowie zur Überprüfung vertraglich festgehaltener Kontrollmechanismen zur Einhaltung der Menschenrechtsstrategie bei dem unmittelbaren Zulieferer anfallen (§ 6 Abs. 4 S. 3 & 4). Entsprechend wird die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Lieferanten durch den Einkauf zukünftig verstärkt auch eine detailliertere Analyse der Beschaffungsrisiken umfassen. Diese muss durch eine erweiterte Betrachtung sozialer, umweltbezogener und ethischer Risiken und deren potenzieller direkten und indirekten Folgekosten für das Unternehmen erfolgen. Das Einkaufscontrolling kann hier den strategischen Einkauf unterstützen, indem es beispielsweise auf nachweislich risikobehaftete bzw. kostenintensive Wertschöpfungsketten hinweist.

Gleichzeitig werden die erweiterten Sorgfaltspflichten die Beurteilung der optimalen Fertigungstiefe beeinflussen. Etwaige Folgekosten, die aus dem tatsächlichen Eintritt der potenziellen Risiken entlang der Lieferkette für das Unternehmen entstehen, müssen möglichst transparent erfasst werden, damit auch weiterhin ein positiver Wertbeitrag der Supply Chain auf die finanzielle Performance des Unternehmens sichergestellt wird.[1]

Infolgedessen werden Kostenkalkulationen zukünftig konsequenter der Total Cost of Ownership-Betrachtung folgen müssen, um die Auswirkungen potenzieller Risiken entlang der Lieferkette möglichst frühzeitig darzustellen. Eine entsprechende verbesserte Begleitung des strategischen Einkaufs durch das Einkaufscontrolling auf Basis neuer Steuerungsgrößen muss damit einhergehen.

[1] Vgl. Tack (2022)

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