Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Anschaffungskosten
- Betriebsausgaben
- Sachlicher Zusammenhang
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis Wegweiser: "Das richtige Konto" |
Kontenbezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Geschäftsbauten |
0090 |
0240 |
|
|
Fremdleistungen/Fremdarbeiten |
4909 |
6303 |
|
|
So kontieren Sie richtig!
Sind Maklergebühren im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Wirtschaftsguts entstanden, erfolgt die Buchung auf das jeweilige Sachanlagenkonto, z. B. auf das Konto "Geschäftsbauten" 0090/0240 (SKR 03/04) als sogenannte Anschaffungsnebenkosten. Die Maklergebühren wirken sich damit – ebenso wie die Anschaffungskosten – lediglich über die jährliche Abschreibung gewinnmindernd aus.
Die Gegenbuchung erfolgt auf das jeweilige Kreditorenkonto.
Erfolgt die Berechnung einer Maklergebühr auf den Erwerb eines unbebauten Grundstücks, sind die Gebühren ebenso auf die Anschaffungskosten des unbebauten Grund und Bodens zu buchen.
Buchungssatz:
Geschäftsbauten |
|
an Kreditorenkonto |
Im Zusammenhang mit der Vermittlung von Büroräumen entstandene Maklergebühren können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden, weil kein aktivierungspflichtiger Vorgang vorliegt. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Fremdleistungen/Fremdarbeiten" 4909/6303 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Fremdleistungen/Fremdarbeiten |
|
an Kreditoren |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Maklergebühren für die Anschaffung eines neuen Bürogebäudes
Unternehmer Hans Groß ist auf der Suche nach einem neuen Bürogebäude. Immobilienmakler Wolfgang Müller (Kreditorenkonto 78888) vermittelt den Erwerb eines Bürogebäudes. Die Maklergebühren betragen 20.000 EUR.
Folge:
Da die Maklergebühren im Zusammenhang mit dem Erwerb des Bürogebäudes entstanden sind, zählen sie zu dessen Anschaffungskosten, sie stellen Anschaffungsnebenkosten dar. Sie erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung, d. h., sie werden zusammen mit dem Bürogebäude abgeschrieben.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0090/0240 |
Geschäftsbauten |
20.000 |
78888/78888 |
Wolfgang Müller |
20.000 |
Maklergebühren für die Vermittlung einer zu mietenden Büroetage
Hans Groß benötigt zusätzliche Büroräume. Immobilienmakler Wolfgang Müller vermittelt die Anmietung einer Büroetage in einem Bürohochhaus. Die Maklergebühr beträgt 5.000 EUR.
Folge:
Die Maklergebühr ist für die Anmietung der Büroräume angefallen. Sie sind als Betriebsaufgaben abziehbar.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4909/6303 |
Fremdleistungen/Fremdarbeiten |
5.000 |
78888/78888 |
Wolfgang Müller |
5.000 |
3 Maklergebühren als Veräußerungskosten
Entscheidet sich der Unternehmer ein im Bestand befindliches unbebautes Grundstück zu veräußern, kann es auch hier zu Maklerkosten kommen. Ggf. bekommt der Unternehmer das unbebaute Grundstück über längere Zeit nicht allein verkauft, weshalb ein Makler eingeschaltet wird. Um das Grundstück veräußern zu können, möchte der Unternehmer jedoch nicht, dass der potenzielle Käufer mit der Maklergebühr belastet wird. Deshalb übernimmt der Veräußerer die Maklergebühren selbst.
In einem solchen Fall mindern die Maklergebühren den Veräußerungsgewinn des Unternehmers.
Marklergebühren, die den Veräußerungsgewinn mindern
Unternehmer U veräußert ein in seinem Betriebsvermögen befindliches unbebautes Grundstück für 200.000 EUR. Der Buchwert des unbebauten Grundstücks beträgt 75.000 EUR zum Zeitpunkt der Veräußerung. Die Maklergebühren für den Verkauf, die U übernimmt, betragen 15.000 EUR.
Der betriebliche Veräußerungsgewinn berechnet sich wie folgt:
Veräußerungspreis 200.000 EUR
abzgl. Buchwert 75.000 EUR
abzgl. Maklergebühren 15.000 EUR
= Veräußerungsgewinn 110.000 EUR