(1) Der Antrag auf Löschung einer eingetragenen geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung nach Artikel 25 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2024/1143[1] [Bis 27.06.2024: Artikel 54 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012] soll unter Verwendung des vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatts eingereicht werden.
(2) In dem Antrag sind anzugeben:
1. |
die geografische Angabe oder die Ursprungsbezeichnung, die gelöscht werden soll, |
2. |
der Name und die Anschrift des Antragstellers, |
3. |
falls ein Vertreter bestellt ist, der Name und die Anschrift des Vertreters, |
4. |
Umstände, aus denen sich das berechtigte Interesse des Antragstellers ergibt, |
5. |
Gründe für die Löschung. |
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