OFD Cottbus, Verfügung v. 12.01.1994, S 0171 B - 45 - St 121
Anlage 1: Hauptsatzung
Anlage 2: Mustersatzung für Landesverbände
Anlage 3: Mustersatzung für Kreisverbände
Anlage 4: Mustersatzung für Ortsvereine
Eine Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder hat ergeben, daß das Ziel des BKD und seiner Untergliederungen nach der tatsächlichen Geschäftsführung darin besteht, ausschließlich mildtätige Zwecke zu fördern. Dies kann aus den bisherigen Satzungen des BKD und seiner Untergliederungen nicht zweifelsfrei geschlossen werden. Das BKD hat deshalb Mustersatzungen für den Hauptverein, die Landesverbände, die Kreisverbände und die Ortsvereine erstellt, die bezüglich der gemeinnützigkeitsrechtlichen Erfordernisse auf Bundesebene abgestimmt worden sind.
Das BKD und seine Untergliederungen können zukünftig die Steuervergünstigungen wegen der Förderung mildtätiger Zwecke in Anspruch nehmen und für Zwecke des Spendenabzugs entsprechende Spendenbestätigungen erteilen, wenn die Satzung des einzelnen Vereins mit der jeweiligen Mustersatzung übereinstimmt und die tatsächliche Geschäftsführung der Satzung entspricht.
Anlagen
HAUPTSATZUNG
Satzung des Blauen Kreuzes in Deutschland e.V. (BKD) Sitz: Wuppertal
Name, Sitz, Geschäftsjahr
1) Name des Vereins ist:
Blaues Kreuz in Deutschland e.V. (BKD) (im folgenden Text „BKD” genannt).
Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal eingetragen.
2) Sitz des Vereins ist Wuppertal.
3) Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§2
Grundlage der Vereinsarbeit
Grundlage für die Arbeit ist der Glaube an den lebendigen Gott, seinen Sohn Jesus Christus und den Heiligen Geist nach dem Zeugnis der Heiligen Schrift. Das Blaue Kreuz in Deutschland versteht sich als Teil der Gemeinde Jesu Christi mit einem besonderen diakonischen Auftrag und weiß sich der Evangelischen Allianz verbunden.
§3
Zweck des Verbandes
1) |
Das Blaue Kreuz in Deutschland verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. |
2) |
Zweck des Blauen Kreuzes ist, Suchtgefährdeten, Suchtkranken – vor allem Alkoholabhängigen – und den ihnen nahestehenden Personen umfassend zu helfen. Das Blaue Kreuz ist bestrebt, durch alkoholenthaltsame Lebensweise seiner Mitglieder und durch Information dem Mißbrauch des Alkohols und anderer Suchtmittel entgegenzuwirken sowie der Suchtgefährdung vorzubeugen. Mit seinen Veranstaltungen und Einrichtungen bietet es einen alkoholfreien Lebensraum in christlicher Gemeinschaft. |
3) |
Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- die geistliche und fachliche Unterweisung und Weiterführung seiner Mitglieder und Freunde,
- Unterhaltung von Einrichtungen für Suchtgefährdete und -kranke, die der ambulanten oder stationären Beratung, Behandlung und Rehabilitation dienen,
- umfassende Betreuung (Vor- und Nachsorge) für den in Absatz 2 genannten Personenkreis (z.B. Besinnungs-, Therapie- und Ferienwochen),
- Fachberatung und Kontaktpflege für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter,
- Herausgabe und Verbreitung von Informations- und Arbeitsmaterial für die Suchtkrankenhilfe,
- Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Informationsdienste in Krankenhäusern, Gemeinden, Schulen und anderen Einrichtungen),
- Wahrnehmung der Aufgaben als Bundesverband (verwaltungsmäßige, wirtschaftliche, technische und sonstige Unterstützung und Betreuung der Landes- und Kreisverbände, der Ortsvereine und der Begegnungsgruppen,
- Zusammenarbeit mit fachlichen und öffentlichen Einrichtungen, Verbänden und Kirchen im In- und Ausland.
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4) |
Nahestehende Personen im Sinne des Absatz 2 sind Angehörige und sonstige Bezugspersonen, die als Mitbetroffene selbst der Hilfe bedürfen oder deren Einbeziehung für den Erfolg der Therapie und Betreuung (Vor- und Nachsorge) unentbehrlich ist. |
5) |
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen oder eingezahlte Beiträge. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |
6) |
Das BKD, seine Gliederungen und Einrichtungen, sind als selbständiger Fachverband dem Diakonischen Werk der evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen. |
§4
Organisatorischer Aufbau
1) |
Dem BKD als Bundesverband sind angegliedert:
- Ortsvereine, Gruppen und Freundeskreise,
Kreisverbände, die bei Bedarf von den in ihrem Bereich liegenden Ortsvereinen, Selbständigen Begegnungsgruppen, Freundeskreisen und Einzelpersonen gebildet werden. Sie fördern die Blaukreuz-Arbeit durch gegenseitige Hilfe und gemeinsame Veranstaltungen.
Landesverbände, die eine Zusammenfassung aller in ihrem Bereich liegenden Kreisverbände, Ortsvereine, Selbständige Begegnungsgruppen, Freundeskreise und Einzelpersone... |