Gesamtsteueraufwand ist der positive oder negative Saldo aus

 

1.

erfassten Steuern im Sinne des § 45, einschließlich erfasster latenter Steuern, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2023 Teil I Nr. 397, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2023 Seite 19 von 62

 

2.

Steuern, die sich aus der Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuerregelung, einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung und einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung ergeben sowie

 

3.

unzulässigen erstattungsfähigen Anrechnungssteuern.

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