Um wirksam zu sein, müssen alle Entscheidungen, Pläne und Maßnahmen auf ein übergeordnetes Ziel abgestimmt und ausgerichtet sein. Integration bedeutet deshalb im betriebswirtschaftlichen Zusammenhang verschiedene Subsysteme zu einem Gesamtsystem zusammenzufassen bzw. im Sinne eines Metasystems aufeinander abzustimmen. Dies bezieht sich bei der Budgetierung
- einerseits auf den gesamten Führungsprozess bestehend aus Planung, Reporting, Forecasting und Anreizsystem,
- andererseits auf Planarten (Leistungsbudget, Finanzplan und Planbilanz), -inhalte (F&E, Produktion, Marketing, Vertrieb etc.) und -fristigkeiten (strategisch, taktisch, operativ).
Die einzelnen Inhalte sind in Kapitel genauer beschrieben. Nachfolgend werden kurz die wesentlichen Begriffe im Zusammenhang mit einer integrierten Planung definiert.
Teilpläne: Im Rahmen der Unternehmensplanung und Budgetierung werden Teilpläne für verschiedene Bereiche erstellt. Die Bedeutung dieser Teilpläne unterscheidet sich je nach Branche, Unternehmensgröße oder Wettbewerbssituation. Häufig bauen die Pläne auf dem dominanten Engpassfaktor auf. Dieser ist in der Regel der Absatz, kann aber auch durch Inputfaktoren wie Rohstoffe repräsentiert werden. Die wichtigsten Teilpläne im Rahmen der Unternehmensplanung sind der Absatzplan, Umsatzplan, Personalplan, Investitionsplan, Marketingplan, der Beschaffungsplan sowie der Produktionsplan.
Planungsebenen: Das Budget wird in der Regel nicht nur auf Unternehmensebene, sondern auch auf untergeordneten Ebenen - Bereiche und Abteilungen bis hin zu Kostenstellen - erstellt.
Planungsstruktur: Planungsstrukturen beschreiben die Zusammenhänge (horizontal, vertikal, zeitlich) der Planung. Die Definition der Planungsstrukturen ist von den Gegebenheiten im Unternehmen abhängig. Das Unternehmen muss festlegen, wie Produkt-, Regional-, Kunden- oder Mitarbeiterhierarchien miteinander verknüpft werden. Für jeden Zeithorizont in der Planung (strategische, mittelfristige und operative Planung) sind die geeigneten Planungsstrukturen festzulegen, konkret welche Kostenarten und welche Planungsobjekte beplant werden.
Strategische Planung: Strategische Planungen haben das Ziel der langfristigen Erfolgssicherung von Unternehmen. Ihr Zeithorizont ist stark von der Branche abhängig und umfasst typischerweise einen Zeitraum von fünf und mehr Jahren. Aufgrund der großen Planungszeiträume umfasst die strategische Planung in der Regel nur einen geringen Detaillierungsgrad. Sie dient als Basis für die taktische und operative Planung.
Taktische Planung: Die taktische Planung (auch Mittelfristplanung) stellt das Bindeglied zwischen strategischer und operativer Planung dar. Zentrale Aufgabe der Mittelfristplanung ist es, die häufig wenig konkreten, qualitativen Vorgaben aus der strategischen Planung in operative, quantitative Größen für die Budget-, Maßnahmen- und Terminplanung umzusetzen bzw. zu konkretisieren. Der Zeithorizont beträgt dabei in der Regel zwei bis fünf Jahre.
Operative Planung: Die operative Planung umfasst die kurzfristige Planung. Sie baut auf die strategische und taktische Planung auf. In der Praxis wird unter der operativen Planung häufig die Budgetierung verstanden, wobei operative Pläne jedoch auch unabhängig von Budgets Anwendung finden können (Produktionspläne, Marketingpläne etc.).