AA v. 22.12.2011, o.Az., BStBl I 2017, 80
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens |
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Monaco |
über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen |
durch Informationsaustausch |
Vom 22.12.2011 |
Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 22.6.2011 zu dem Abkommen vom 27.7.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Monaco über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch (BGBl 2011 II S. 653, 654) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 11 Absatz 2
am 9.12.2011 |
in Kraft getreten ist.
Normenkette
Monaco Inf.-Aus. Art. 11 Abs. 2
Fundstellen
BStBl I, 2017, 80
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