AA v. 22.12.2011, o.Az., BStBl I 2017, 80

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Monaco
über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen
durch Informationsaustausch
 
Vom 22.12.2011

Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 22.6.2011 zu dem Abkommen vom 27.7.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Monaco über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch (BGBl 2011 II S. 653, 654) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 11 Absatz 2

am 9.12.2011

in Kraft getreten ist.

 

Normenkette

Monaco Inf.-Aus. Art. 11 Abs. 2

 

Fundstellen

BStBl I, 2017, 80

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