Begriff

Nebenleistungen sind Leistungen eines Unternehmers, die im Gefolge einer Hauptleistung mit erbracht werden, ohne dass die Beteiligten ein eigenes Interesse an der Nebenleistung haben. Die Nebenleistung dient lediglich dazu, die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen erbringen zu können. Die Nebenleistung wird umsatzsteuerlich wie die ihr zugrunde liegende Hauptleistung behandelt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Nebenleistungen sind nicht gesetzlich definiert. Die Finanzverwaltung grenzt in Abschn. 3.10 und Abschn. 3.11 UStAE die Nebenleistungen von den Hauptleistungen ab.

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