BMF, Schreiben v. 20.12.2010, IV D 2 - S 7200/07/10011 :002

Es ist auf verschiedene Probleme im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Nennwertgutscheinen hingewiesen worden, die sich aus dem EuGH-Urteil vom 29.7.2010 (EuGH-Urteil vom 29.7.2010, Rs C-40/09, Astra Zeneca, UR 2010 S. 734) ergeben könnten.

Die Folgerungen aus dem EuGH-Urteil Astra Zeneca wurden in der Sitzung der Umsatzsteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder USt VI/10 vom 23. bis 25.11.2010 erörtert.

Im Ergebnis kam man überein, dass von Seiten der Finanzverwaltung derzeit keine Konsequenzen aus dem Urteil für die deutsche Rechtslage und die bestehende Praxis im Umgang mit Nennwertgutscheinen gezogen werden. Die Erörterungen werden – unter Einbeziehung der europäischen Ebene – fortgesetzt. Über das Ergebnis wird zeitnah unterrichtet.

 

Normenkette

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1;

RL 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1

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