Kommentar

Das BMF hat die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen für die Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut neu veröffentlicht. Die Liste hat den Stand vom 1.1.2017. Das Schreiben betrifft die derzeit in Deutschland stationierten Amerikanischen Truppen, Britischen Truppen, Französischen Truppen, Belgischen Truppen, Kanadischen Truppen und die Niederländischen Truppen.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF, Schreiben v. 6.1.2017, III C 3 – S 7492/07/10001, BStBl 2017 I S. 99.

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