Kommentar
Das BMF hat die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen für die Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut neu veröffentlicht. Die Liste hat den Stand vom 1.1.2015.
Link zur Verwaltungsanweisung
BMF, Schreiben v. 6.2.2015, IV D 3 – S 7492/07/10001, BStBl 2015 I S. 167
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