Entscheidungsstichwort (Thema)
USA-Fortbildungsreise von Landwirten als Betriebsausgabe
Leitsatz (redaktionell)
- Aufwendungen für eine Reise von Landwirten in die USA, die im wesentlichen auf die besonderen betrieblichen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Landwirte zugeschnitten ist und u.a. den Besuch von Rindviehzucht- bzw. Milchproduktionsbetrieben und Besamungsstationen vorsieht, können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
- Der Umstand, dass die Reise in die USA erfolgt, spricht nicht gegen die betriebliche Veranlassung, da es ein legitimes betriebliches Interesse ist, sich bei einem Marktführer über den Stand der Entwicklung bei der Intensivierung der Rindviehhaltung zu informieren.
Normenkette
EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 S. 2
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Fortbildungsreise in die USA als Betriebsausgabe.
Die Klägerin ist eine zum 01.07.1992 gegründete GbR. Gesellschafter sind H. P. sen. und sein Sohn. Zweck der Gesellschaft ist die Bewirtschaftung des Hofes A. in O. Es handelt sich dabei um einen Milchviehbetrieb. Dieser land- und forstwirtschaftliche Betrieb verfügte nach Angaben der Kl. seinerzeit über ca. 50 ha Eigenland, davon die Hälfte Grünland, die andere Hälfte wurde als Ackerfläche zum Anbau von Kartoffeln und Mais genutzt. Der Kartoffelanbau diente dabei dem Betreiben einer Kartoffelbrennerei. Im Jahr 1992 wies der Hof folgenden Rindviehbestand auf: 60 bis 70 Kühe, ca. 50 Bullen und die Nachzucht.
Für die Streitjahre 1992 und 1993 stellte das Finanzamt (FA) die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zunächst erklärungsgemäß fest. Die Bescheide ergingen unter Vorbehalt der Nachprüfung. Auf Grund einer Kontrollmitteilung erhielt der Beklagte Kenntnis davon, dass der Gesellschafter H. P. sen. an einer von der Firma RPN-Rinderproduktion in Niedersachsen-GmbH, Bremen, organisierten Gruppenreise in die USA vom 25.09. bis 03.10.1993 teilgenommen hatte. Die Studienreise hatte folgendes Programm:
Samstag, 25. September |
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Flug von verschiedenen Flughäfen nach Frankfurt |
10:10 Uhr |
Abflug LH 454 nach San Fransisco |
12:30 Uhr |
Ankunft San Fransisco |
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Transfer zum Holiday Inn Union Square 460 Sutter Street |
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San Fransisco |
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Nachmittag zur freien Verfügung |
Sonntag, 26. September |
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08:45 Uhr |
Besichtigung von San Fransisco |
15:00 Uhr |
Cal Denier Farm |
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Übernachtung: Red Lion Inn |
Montag, 26. September |
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08:30 Uhr |
Abfahrt |
09:00 Uhr |
Diamond S Farm |
11:00 Uhr |
Foster Farm # 6 |
14:00 Uhr |
Arlinda Farms |
15:00 Uhr |
Migliazzo Farms |
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Übernachtung: Holiday Inn Plaza Park |
Dienstag, 28. September |
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08:00 Uhr |
Abfahrt |
08.30 Uhr |
Tony de Groot Dairy |
10:15 Uhr |
RuAnn Dairy |
11:45 Uhr |
Maddox Dairy |
14:15 Uhr |
Sweet Haven Dairy |
16:00 Uhr |
Harris Feedlot |
19:00 Uhr |
Empfang durch World-Wide Sires |
19:30 Uhr |
Barbeque Buffet |
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Übernachtung: The Inn at Harris Ranch |
Mittwoch, 29, September |
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08:00 Uhr |
Abfahrt von Harris Ranch nach San Fransisco |
12:40 Uhr |
Abflug nach Chicago AA386 |
18:44 Uhr |
Ankunft Chicago |
21:45 Uhr |
Abflug nach Madison AA 092 |
22:35 Uhr |
Ankunft in Madison |
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Übernachtung: University Inn (on campus) Madison |
Donnerstag, 30. September |
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08:30 Uhr |
Abfahr |
09.30 Uhr |
Nehls, Bros, Ltd. Farms |
11:00 Uhr |
Rosy-Lane Holstein Farms |
13:30 Uhr |
Crescentmead Farms |
15:00 Uhr |
Koepke Farms |
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Übernachtung: wie Mittwoch |
Freitag, 01. Oktober |
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08.30 Uhr |
Landmark Genetics |
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Besichtigung der Besamungsstation |
10:00 Uhr |
ABSD American Breeders Service |
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Besichtigung der Besamungsstation |
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nachmittags Fahrt zur World Dairy Expo, Madison |
17:30 Uhr |
World Dairy Expo - internationaler Empfang |
19:00 Uhr |
Eliteversteigerung von HF-Rindern |
20:30 Uhr |
Empfang von World-Wide Sires |
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Übernachtung: wie Mittwoch |
Samstag, 02. Oktober |
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10:00 Uhr |
Beginn des Richtwettbewerbes für HF-Kühe auf World Dairy Expo |
14:57 Uhr |
Abflug von Madison nach Chicago AA 4117 |
15:45 Uhr |
Ankunft in Chicago |
17:55 Uhr |
Abflug von Chicago nach Frankfurt LH 431 |
Sonntag, 03. Oktober |
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08:15 Uhr |
Ankunft Frankfurt |
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Anschlussflüge zu den verschiedenen Zielflughäfen |
Zur Reisgruppe gehörten neben dem vom Veranstalter gestellten Reiseleiter etwa fünf Tierzuchtdirektoren aus den neuen Bundesländern und im Übrigen ausschließlich Landwirte, teilweise in Begleitung ihrer Ehefrauen. Der Gesellschaft H. P. sen. nahm ohne Begleitung an der Reise teil.
Die Gesamtkosten dieser Reise betrugen 3.300 DM, die die Klägerin als Betriebsausgabe verbuchte.
Der Beklagte sah die betriebliche Veranlassung der Reise als nicht nachgewiesen an und änderte die Feststellungsbescheide 1992 und 1993 gemäß § 164 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) dahingehend, dass der Gewinn jeweils um 1.650 DM erhöht wurde. Hiergegen wendet sich die Klägerin mit ihrem Einspruch vom 27.03.1996. Das Einspruchsverfahren führte jedoch zu keiner Änderung.
Die Klägerin hat daher mit Schreiben vom 26.09.1996 Klage erhoben.
Zum Anlass der Reise trägt die Klägerin folgendes vor: Im Anschluss an die Gründung der GbR hätten sich die Gesellschafter mit dem Gedanken beschäftigt, den Betriebszweig Brennereikartoffelanbau aufzugeben und noch stärker in den Bereich Rindv...