rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht
Leitsatz (redaktionell)
Arbeitet ein Kind nach Abschluss einer Ausbildung zum Bankkaufmann vollzeitig in einer Bank als Bankkaufmann und absolviert es daneben eine Ausbildung zum „Bankfachwirt Bankcolleg“ an einer Genossenschaftsakademie der Volks- und Raiffeisenbanken, handelt es sich regelmäßig nicht mehr um eine mehraktige erstmalige Berufsausbildung.
(2. Rechtsgang)
Normenkette
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, b, c, S. 2
Tatbestand
Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die berufsbegleitende Teilnahme an einem Bankcolleg einer Genossenschaftsakademie der Volks- und Raiffeisenbanken mit dem Ziel der Erlangung eines Abschlusses zum „Bankfachwirt Bankcolleg“ Bestandteil der erstmaligen Berufsausbildung ist, wenn das Kind erst kurz zuvor eine Ausbildung zum Bankkaufmann abgeschlossen hat.
Der Kläger ist der Kindergeldberechtigte für das Kind A (geboren am xx. xx 1994). Er lebt zusammen mit seiner Ehefrau - der Mutter von A - und dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt in W. Die Ehefrau hat sich damit einverstanden erklärt, dass der Kläger den Kindergeldanspruch geltend macht.
Seit dem 1. August 2014 absolvierte A eine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Volksbank B. Im Januar 2017 bestand A die Prüfung zum Bankkaufmann. Der letzte Prüfungstag war der xx. Januar 2017.
A wurde von der Volksbank B als Arbeitnehmer übernommen. Beginn des Arbeitsverhältnisses war der xx. Januar 2017. Nach einem - zunächst bis zum 31. Dezember 2017 befristeten - Anstellungsvertrag vom xx. Juni 2016 / xx. Juni 2016 betrug die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden. Zum xx. Juli 2017 wurde der befristete Anstellungsvertrag durch einen unbefristeten Anstellungsvertrag vom xx. Juni 2017 ersetzt. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit betrug weiterhin 39 Stunden.
Mit Bescheid vom xx. Januar 2017 hob die beklagte Familienkasse die für den Zeitraum der Ausbildung zum Bankkaufmann bewilligte Kindergeldfestsetzung mit Wirkung ab dem Monat Februar 2017 auf. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass das Kind im Monat Januar 2017 seine Berufsausbildung beenden würde.
Am xx. April 2017 meldete sich A zum Bankcolleg für ein Bankfachwirt-Studium bei der Genossenschaftsakademie C an. Er erhielt bereits am xx. April 2017 eine Zusage. Die Einführungsveranstaltung fand am xx. Mai 2017 statt. Das erste Semester begann am xx. Juni 2017.
Die Teilnahme an dem viersemestrigen Bankfachwirt-Studium diente ausweislich einer vorgelegten Studienbescheinigung der Vorbereitung auf den beruflichen Fortbildungsabschluss zum „Bankfachwirt Bankcolleg“ oder optional zum „Bankfachwirt IHK“.
Für das Bankcolleg kann sich jeder Bankmitarbeiter anmelden, der eine Bankausbildung erfolgreich absolviert hat oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in der Bank ausgeübt hat.
Aus einer vorgelegten Übersicht ergibt sich zum Studienablauf folgendes:
1. Semester: |
xx.06.2017 bis xx.10.2017 |
Semesterprüfungen: xx.10.2017 bis xx.10.2017 |
2. Semester: |
xx.11.2017 bis xx.03.2018 |
Semesterprüfungen: xx.03.2018 bis xx.03.2018 |
3. Semester: |
xx.04.2018 bis xx.08.2018 |
Semesterprüfungen: xx.08.2018 bis xx.08.2018 |
4. Semester: |
xx.09.2018 bis xx.02.2019 |
Semesterprüfungen: xx.02.2019 bis xx.02.2019 |
Nach einer vorgelegten Informationsbroschüre über die „Personalentwicklung in Genossenschaftsbanken – Bankcolleg, berufsbegleitendes Bankfachwirt-Studium“ der Genossenschaftsakademie C wird das Bankcolleg idealerweise direkt nach der Bankausbildung begonnen. Es dient dazu, berufsbegleitend zu studieren und damit die fachliche Kompetenz auszubauen. Die Teilnehmer erhalten ein übergreifendes bankbetriebliches Basiswissen, welches Ihnen in allen Bereichen der Bank nützlich sein wird.
Die Präsenzveranstaltungen finden an den Samstagen in der Zeit von 8:30 Uhr bis 14:30 Uhr in B statt. An den Tagen dazwischen sollen die Teilnehmer neben ihrer Vollzeittätigkeit in der Bank den Stoff im Selbststudium vertiefen. Hierfür dient ein Bankfachwirt-Curriculum aus dem Studienwerk D-Verlag. Außerdem werden noch sog. Webinare veranstaltet. Am Ende eines jeden Semesters werden Prüfungen geschrieben.
Die erfolgreiche Abschlussprüfung zum „Bankfachwirt Bankcolleg“ berechtigt zur Anrechnung auf andere Personalentwicklungsmaßnahmen der Genossenschaftsbanken. Außerdem kann der Absolvent nach einer erfolgreichen Abschlussprüfung zum Bankfachwirt durch den Besuch von zwei weiteren Semestern der Titel „Bank Betriebswirt Bankcolleg“ erwerben.
Für diejenigen, die einen akademischen Abschluss mit breiter branchenunabhängiger Akzeptanz anstreben, kann anschließend bei der xxx Business School ein Abschluss zum Bachelor of Arts in Business Administration erworben werden. Dabei werden sämtliche Leistungen aus der Bankcolleg Bankfachwirt-Ausbildung in vollem Umfang auf das Bachelor-Studium angerechnet. Im Rahmen eines viermonatigen Brückenmoduls werden durch die xxx Business School die erforderlichen hochschulrechtlichen Voraussetzungen gescha...