Zusammenfassung
Der Onlinehandel boomt und immer mehr Unternehmer wagen den Schritt ins E-Commerce-Geschäft. Doch neben den vielfältigen Chancen birgt der Verkauf von Waren über das Internet auch einige steuerliche Fallstricke. Von der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über die Zusammenfassende Meldung bis hin zur Lieferschwelle für die Teilnahme am One-Stop-Shop-Verfahren – die Onlinehändler müssen einige Voraussetzungen prüfen und die Warenbewegungen ihrer Produkte genau im Blick behalten, um die richtigen steuerlichen Schlüsse zu ziehen.
1 Was ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und wofür brauche ich sie?
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) ist eine einzigartige Nummer, die jedes Unternehmen innerhalb der Europäischen Union von seiner nationalen Steuerbehörde erhält. Sie dient zur Identifizierung des Unternehmens bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU. Die Beantragung der USt-ID kann über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oder beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgen.
Durch die Angabe der USt-ID auf der Rechnung verifiziert der Unternehmer seine Unternehmereigenschaft. Liegt für beide Parteien eine gültige USt-ID vor, werden die grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU als innergemeinschaftliche Lieferungen (auf der Seite des Verkäufers) und innergemeinschaftliche Erwerbe (auf der Seite des Erwerbers) behandelt. Die innergemeinschaftliche Lieferung auf der Seite des Verkäufers hat zur Folge, dass die Lieferung als steuerfrei zu behandeln ist. Der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung unterliegt nämlich beim Abnehmer in dem anderen Mitgliedstaat der Umsatzsteuer (= innergemeinschaftlicher Erwerb). Der Abnehmer muss zwar die Umsatzsteuer abführen, darf aber im selben Zuge – soweit eine grundsätzliche Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht – die Vorsteuer wieder abziehen. In Summe wird dabei keines der beiden Unternehmen mit der Umsatzsteuer belastet. Diese Regelung greift allerdings eben nur dann, wenn von beiden Unternehmen eine gültige USt-ID vorliegt. Falls der deutsche Unternehmer aufgrund der fehlenden USt-ID des Kunden nicht feststellen kann, ob es sich bei diesem tatsächlich um einen Unternehmer handelt, muss er die Lieferung in Deutschland der Regelbesteuerung unterwerfen.
Um die Besteuerung aller innergemeinschaftlichen Transaktionen zu überwachen und sicherzustellen, dass die Umsatzsteuer ordnungsgemäß behandelt wird, ist die korrekte Abgabe von ZM-Meldungen wichtig.
2 Der Endkunde ist kein Unternehmer
Um die Besteuerung des internationalen Handels zu harmonisieren und um Doppelbesteuerungen zu vermeiden, hat die EU-Kommission beschlossen für grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU das Bestimmungslandprinzip anzuwenden. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer in dem Land abzuführen ist, in dem der Verbrauch der Leistung erfolgt bzw. der Ort, an dem sich der Gegenstand bei Beendigung der Beförderung oder Versendung an den Erwerber befindet.
Bis zum 30.6.2021 galt für diese Fälle die Versandhandelsregelung. Diese hatte zur Folge, dass der Unternehmer bis zu einer bestimmten Lieferschwelle die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung stellen konnte. Dabei variierten die Lieferschwellen für die unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten. Sobald die entsprechenden Schwellenwerte überschritten wurden, musste der Unternehmer anstelle der deutschen Umsatzsteuer, die Umsatzsteuer des jeweiligen Bestimmungslandes in Rechnung stellen.
Seit dem 1. 7.2021 ist die EU-weite Regelung des One-Stop-Shop (OSS) Verfahren in Kraft getreten. Dieses dient dazu den innereuropäischen Handel zu vereinfachen. Mit Inkrafttreten des OSS-Verfahrens wurden die lokalen Lieferschwellen der verschiedenen EU-Länder durch eine EU-Weite Umsatzschwelle i.H.v. 10.000 EUR ersetzt. Bis zu diesem Schwellenwert kann der Händler die deutsche Umsatzsteuer weiterhin in Rechnung stellen. Wird dieser Grenzwert im vorangegangenen oder im laufenden Kalenderjahr überschritten, muss für die Fernverkäufe in allen Ländern die EU-ausländische Umsatzsteuer berechnet werden. Durch die Teilnahme am OSS-Verfahren werden die grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe zen...