Begriff

Steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG schließen grundsätzlich den Vorsteuerabzug aus. Nur in bestimmten Fällen ist durch § 15 Abs. 3 UStG ein Vorsteuerabzug dennoch möglich (z. B. bei grenzüberschreitenden Leistungen). Um auch in anderen Fällen steuerfreier Ausgangsleistungen eine Vorsteuerabzugsberechtigung aus Vorleistungen zu erhalten, kann der Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen abschließend aufgezählte steuerfreie Umsätze steuerpflichtig erfassen. Die Option ist immer an die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und bei der Nutzungsüberlassung von Grundstücken an weitere Voraussetzungen geknüpft. Bei Lieferungen von Grundstücken kann nur im notariellen Kaufvertrag zur Umsatzsteuer optiert werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Option zur Steuerpflicht ergibt sich aus § 9 UStG. Zu beachten sind aber bei dem Verzicht auf die Steuerbefreiung bei der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken die zeitlichen Anwendungsvoraussetzungen des § 27 Abs. 2 UStG. Die Finanzverwaltung hat ausführlich in Abschn. 9.1 und 9.2 UStAE zu der Umsetzung Stellung genommen. Die Ausübung der Option und ein Widerruf ist bis zur materiellen Bestandskraft möglich.

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