Ein Beherrschungs- bzw. Gewinnabführungsvertrag greift massiv in die Rechte der Anteilseigner ein (Gewinnabführung, Verlustübernahme). Ein Unternehmensvertrag bedarf daher der Zustimmung der Hauptversammlungen beider Gesellschaften[1]. Dazu ist mindestens eine 3/4-Mehrheit des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals erforderlich. In der Satzung kann eine höhere Mehrheit bestimmt werden.

Nach außen wird der Vertrag erst wirksam, wenn er in das Handelsregister eingetragen worden ist[2].

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