Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Outsourcing: Wie Sie die Wirtschaftlichkeit richtig prüfen / 1.1 Vorgehensweise

Reinhard Bleiber
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Die digitale Informations- und Kommunikationstechnologie ermöglicht es, fast jede unternehmerische Aufgabe auch von Orten außerhalb der eigentlichen Betriebsräume durchzuführen. Das machen sich selbstverständlich auch die Anbieter von Outsourcing-Leistungen zunutze. Sie bieten eine große Vielfalt von Vorgehensweisen an. Das eine Extrem ist die Erledigung der Aufgabe im Hause des Auftraggebers, also des Unternehmens, mit dessen Systemen, Maschinen und Einrichtungen, aber mit den Mitarbeitern des Dienstleisters. Auf der anderen Seite der Skala steht der vollständige Übergang in die Räume des Partners mit der Nutzung fremder Systeme und Einrichtungen.

  • Die moderne Kommunikation macht es möglich, die für eine Aufgabe notwendigen Informationen zeitgleich auf der ganzen Welt verfügbar zu machen. Daher kann der Dienstleister jede Aufgabe aus den Abläufen des Unternehmens herauslösen und in seine Räume übertragen. Beispiele dafür sind z. B. Call-Center, die im Auftrag rund um die Uhr von verschiedenen Ort auf der Welt betrieben werden. Es gibt jedoch auch Lösungen, in denen die Aufgabe vor Ort im Unternehmen erledigt wird. Eingesetzt werden dazu Mitarbeiter und/oder Einrichtungen des Dienstleisters.
  • Wenn Outsourcing vor Ort im Unternehmen betrieben wird, lässt sich in der Regel noch unterscheiden, ob die notwendigen Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Eigentum des Auftraggebers verbleiben. Die Mitarbeiter des Dienstleisters arbeiten dann z. B. mit den IT-Systemen des Auftraggebers.

Während im IT-Bereich bestimmte Aufgaben häufig im Unternehmen erfüllt werden (z. B. Anwenderbetreuung, Systemwartung oder Sicherheit), ist in anderen Fällen die komplette Auslagerung üblich. Denn nur so kann der Dienstleister seine Vorteile erreichen, indem er eine bessere Auslastung durch die Nutzung der Anlagen von mehreren Kunden erzielt.

 

Sicherheit nur vorgetäuscht

Bei Unternehmen, die mit dem Outsourcing beginnen, besteht meist eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der Abhängigkeit vom Partner. Sie versuchen, diese Abhängigkeit zu senken, indem die notwendigen Systeme im Eigentum des Unternehmens verbleiben. Das ist oft beim IT-Outsourcing der Fall. Diese Verringerung der Unsicherheit ist aber nur vorgetäuscht, da im Falle eines Scheiterns der Zusammenarbeit die Maschinen und Programme das geringste Problem darstellen. Dort können vertragliche Regelungen besser helfen. Man verschenkt demgegenüber einen wichtigen Vorteil: Es kommen u. U. veraltete und damit nicht optimale Systeme zum Einsatz und die Beschaffung setzt weiterhin eine eigene Finanzierung voraus.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
    6.286
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    4.773
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    4.174
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer
    3.777
  • Betriebsbedarf
    3.678
  • Software, Anschaffung und Abschreibung
    3.517
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.413
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    3.362
  • Umsatzsteuer, Vorauszahlungen / 7 Berechnung der 1/11-Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung
    3.298
  • Rechnungsabgrenzung bzw. Periodenabgrenzung
    3.232
  • Umsatzsteuer, Vorauszahlungen / 4 Anzuwendender Voranmeldungszeitraum für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
    3.145
  • Kleinunternehmer / 2 Voraussetzungen
    3.119
  • Anzahlungen, geleistete
    2.976
  • Größenklassen
    2.922
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    2.805
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    2.801
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    2.782
  • Degressive Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern / 2.2 Wie hoch ist die degressive AfA?
    2.782
  • Darlehen: Zinsen, Disagio und Tilgung richtig abgrenzen und buchen
    2.672
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    2.641
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Kontierungslexikon für die Praxis: Richtig kontieren von A-Z
Richtig kontieren von A-Z
Bild: Haufe Shop

Mit der Kontierungstabelle ordnen Sie schnell und sicher die 5.000 häufigsten Geschäftsvorfälle den richtigen Konten zu und bestimmen die Abschlusspositionen der Konten. Mit ausführlichen Erläuterungen zur richtigen Kontierung. Zusätzlich steht Ihnen ein Kontierungs-ABC online zur Verfügung.


HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht
Personalmagazin plus HR-Software 2022
Bild: Haufe Online Redaktion

Die Digitalisierung in HR bleibt ein Dauerthema. Der Markt an Lösungen und Lösungsanbietern entwickelt sich stetig weiter. Mehr Leistung, mehr Möglichkeiten - die Versprechen sind zahlreich. Ebenso die Chancen, wenn sie von Personalverantwortlichen ergriffen werden. 


Outsourcing: Wie Sie die Wirtschaftlichkeit richtig prüfen
Outsourcing: Wie Sie die Wirtschaftlichkeit richtig prüfen

Einführung Junge Unternehmen machen es vor. Sie konzentrieren sich auf ihre Kernkompetenz und kaufen notwendige weitere Leistungen zu. Damit sind sie schnell und kostengünstig. Das gilt auch für etablierte Unternehmen, die permanent die Verbesserung ihrer ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren