Mit neuen, verschärften Anforderungen von Gesetzgeber und Kapitalgeber an das Risikomanagement von Unternehmen gewinnt das Outsourcing von Sicherheitsmaßnahmen immer größere Bedeutung. Neben Aufgaben aus der Informationsverarbeitung, die ganz oder teilweise, ständig oder nur bei Bedarf ausgelagert werden, können weitere Bereiche durch Outsourcing preiswerter und besser erledigt werden:
- Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz kann an einen externen Spezialisten übertragen werden.
- Auch der betriebliche Datenschutzbeauftragte kann ein externer Partner sein.
- Umweltaufgaben können durch Spezialisten außerhalb des Unternehmens erledigt werden (z. B. CO2-Handel, Beantragung und Abrechnung von Zulagen, Zuschüssen oder Energiesteueroptimierung).
- Überprüfungen im Rahmen des betrieblichen Compliance werden immer öfter spezialisierten Beratern übertragen.
Eine Grundsatzentscheidung über die Auslagerung solcher Sicherheitsbereiche muss erfolgen. Eine negative Entscheidung dazu kann auch bei positivem Ausgang der Wirtschaftlichkeitsanalyse die Auslagerung verhindern. Es handelt sich um sehr gut auszulagernde Bereiche, die alle Anforderungen an eine Outsourcing-Aufgabe erfüllen: Es handelt sich um gut trennbare Aufgaben, die exakt zu definieren sind. Es ist keine Kernkompetenz, sondern eine durch rechtliche Vorschriften und gesellschaftspolitische Ansichten erzeugte Notwendigkeit. Für diese Leistungen gibt es viele seriöse Partner auf dem Markt.
Leider muss sich die Wirtschaftlichkeitsanalyse in diesem Fall mit vielen schwer zu fassenden Vorteilen beschäftigen, die ebenso vielen sehr subjektiv beurteilten Nachteilen gegenüberstehen. Kommt noch die in der Aufgabe enthaltene Emotionalität hinzu, ist das Ergebnis der Analyse meist nur schwer zu vermitteln, unabhängig vom Ausgang. Die Ergebnisse der Arbeit, die der Dienstleister erbringt, sind bei Sicherheitsaufgaben nicht immer erkennbar. Service Level Agreements verlangen einen hohen Grad an Fachwissen und sind dementsprechend schwierig zu gestalten.
Wirtschaftlichkeitsanalyse erst nach Grundsatzentscheidung
Eine Grundsatzentscheidung gegen das Outsourcing von Sicherheitsfunktionen würde selbst ein positives Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsanalyse übertreffen. Die gerade in diesem Bereich sehr aufwändige Berechnung der Vor- und Nachteile sollte daher erst nach der grundsätzlichen Entscheidung für oder gegen die Auslagerung erfolgen.