1Im Posten "Sonstige Erträge" sind die nichtpensionsfondstechnischen Erträge auszuweisen, die einem anderen Posten nicht zugeordnet werden können. 2Hierzu gehören insbesondere:
1. |
die Erträge aus erbrachten Dienstleistungen, |
2.[1]
2. |
die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil, soweit er nicht aus Kapitalanlagen herrührt, |
3. |
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, soweit sie nicht aus Kapitalanlagen herrühren, |
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