Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Personalcontrolling mit MS Excel: Einfach, aktuell, effi ... / 5 Integration weiterer Datenquellen zur Erstellung eines Kennzahlencockpits

Michael Paatz, Sven Mönkediek
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Einbinden von Daten unterschiedlicher Quellen

Neben den Daten für die Entgeltabrechnung wird eine Fülle von ergänzenden Personalinformationen in den Fachabteilungen vorgehalten. Diese werden z. T. in anderen Systemen verwaltet, teilweise werden auch separate Excel-Listen gepflegt. Über die bereits beschriebenen Arbeitsschritte (Menü Daten, externe Daten abrufen) lassen sich weitere Datenquellen anbinden.

Da diese Datenquellen im Aufbau und der Mitarbeiterdatenbestand variieren, werden die zusätzlichen Quellen mit der Funktion SVERWEIS() in die zuerst importierte Liste integriert bzw. die Daten werden miteinander verknüpft. Voraussetzung ist, dass beide Listen über ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal verfügen. Im Personalwesen bietet sich die Personalnummer an, da sie in allen Systemen den Mitarbeiter eindeutig beschreibt.

Alternativ zu der Verknüpfung externer Datenquellen können die benötigten Informationen auch über Kopieren/Einfügen oder manuell in Excel eingebunden werden.

5.1 Einbindung der Schulungsquote und Entsendungsquote

Sowohl Personalentwicklungs- als auch Zeitwirtschaftssysteme sind in der Lage, eine Liste aller Beschäftigten mit ihren Abwesenheitstagen eines Jahres aus dem Grund Schulung/Weiterbildung zu erstellen.

Diese Liste ist in die Beispieldatei in das Blatt Schulungen importiert und über den SVERWEIS() in die Ursprungsliste übertragen worden. Bei der Ermittlung der Quote wird der Schulungsbesuch eines Mitarbeiters im Auswertungszeitraum gezählt und durch die Gesamtzahl der Beschäftigten geteilt.

Wird die Auslandsentsendung von Mitarbeitern ähnlich erfasst, lässt sich nach demselben Muster eine Entsendungsquote kalkulieren.

5.2 Einbindung der Krankenquote

Daten aus der Zeitwirtschaft einbeziehen

Die monatliche Krankenquote dient in erste Linie dem Vergleich zu anderen Unternehmen der Branche oder dem Vorjahr. Fallen in diesen Vergleichen erhöhte...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Steuer Check-up 2026 / 2.11.2 Verlängerung der Beteiligungskette
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren