Michele Schwirkslies, Jean Bramburger-Schwirkslies
Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Zahlungen über/unter Kapitalkonto
- Sachabfindungen
- Aufdeckung stiller Reserven
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontobezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Forderungen gegen persönlich haftende Gesellschafter |
1385 |
1317 |
|
Sonstige Vermögensgegenstände |
Forderungen gegen persönlich haftende Gesellschafter – Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1386 |
1318 |
|
Sonstige Vermögensgegenstände |
Forderungen gegen persönlich haftende Gesellschafter – Restlaufzeit größer 1 Jahr |
1387 |
1319 |
|
Sonstige Vermögensgegenstände |
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontobezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
variables Kapital |
0880 |
2010 |
|
variables Kapital |
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontobezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
0730 |
3510 |
|
Sonstige Verbindlichkeiten |
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern – Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0731 |
3511 |
|
Sonstige Verbindlichkeiten |
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre |
0740 |
3514 |
|
Sonstige Verbindlichkeiten |
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern – Restlaufzeit größer 5 Jahre |
0750 |
3517 |
|
Sonstige Verbindlichkeiten |
So kontieren Sie richtig!
Scheidet ein Gesellschafter aus der Personengesellschaft aus, wächst sein Anteil am Betriebsvermögen den übrigen Gesellschaftern anteilsmäßig zu. Die verbleibenden Gesellschafter haben den ausscheidenden Gesellschafter abzufinden. Bis zur Höhe des Kapitalkontos des ausscheidenden Gesellschafters wird die Abfindungszahlung (wenn kein festes Kapitalkonto besteht) auf das Konto "Variables Kapital" 0880/2010 (SKR 03/04) gebucht. Als Gegenkonto auf der Habenseite wird bis zur tatsächlichen Auszahlung das Konto "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" 0730/3510 (SKR 03/04) verwendet. Je nachdem, wie die Abfindungszahlung gezahlt wird (in einem Betrag oder in Raten über eine längere Laufzeit), stehen Konten mit unterschiedlichen Laufzeiten zur Verfügung.
Buchungssatz:
Variables Kapital |
|
an Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
2 Praxis-Beispiel: Abfindung eines Gesellschafters über dem Buchwert
Eine OHG besteht aus den Gesellschaftern A, B und C. Der Gesellschafter C scheidet zum 1.1.02 aus der OHG aus und erhält eine Abfindungszahlung i. H. v. 50.000 EUR. Das Kapitalkonto von Gesellschafter C ist in der Bilanz der OHG mit 35.000 EUR ausgewiesen. Der übersteigende Betrag von 15.000 EUR wird zum Ausgleich für die stillen Reserven gezahlt, die im Betriebsvermögen vorhanden sind.
Aktiva |
OHG-Bilanz zum 31.12.01 |
Passiva |
Grund und Boden |
44.000 EUR |
Kapital Gesellschafter A |
100.300 EUR |
Gebäude |
95.000 EUR |
|
|
Maschinen |
28.500 EUR |
Kapital Gesellschafter B |
85.000 EUR |
Vorräte |
32.800 EUR |
|
|
Sonstige Posten |
20.000 EUR |
Kapital Gesellschafter C |
35.000 EUR |
|
220.300 EUR |
|
220.300 EUR |
Ermittlung der stillen Reserven (Beträge in EUR):
Wirtschaftsgut |
Buchwert |
Gemeiner Wert |
Stille Reserven |
1/3 |
Grund und Boden |
44.000 |
50.000 |
6.000 |
2.000 |
Gebäude |
95.000 |
99.000 |
4.000 |
1.333 |
Maschinen |
28.500 |
35.000 |
6.500 |
2.167 |
Vorräte |
32.800 |
38.300 |
5.500 |
1.833 |
Geringwertige WG |
0 |
3.000 |
3.000 |
1.000 |
Geschäftswert |
0 |
20.000 |
20.000 |
6.667 |
|
200.300 |
245.300 |
45.000 |
15.000 |
Die Zahlung an Gesellschafter C setzt sich also zusammen aus der Höhe seines Kapitalkontos, wie es in der Bilanz ausgewiesen wurde, und aus seinem Anteil von einem Drittel an den stillen Reserven. Im Gesellschaftsvertrag ist vereinbart, dass die OHG die Zahlung der Abfindung erst nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft zu zahlen hat. Es ist daher zunächst eine Verbindlichkeit, mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr auszuweisen.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0085/0235 |
Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke |
2.000 |
|
|
|
0090/0240 |
Geschäftsbauten |
1.333 |
|
|
|
0210/0440 |
Maschinen |
2.167 |
|
|
|
7100/1100 |
Fertige Erzeugnisse und Waren (Bestand) |
1.833 |
|
|
|
0480/0670 |
Geringwertige Wirtschaftsgüter
- bis 410 EUR für Wirtschaftsjahre bis 31.12.2017
- bis 800 EUR für Wirtschaftsjahre ab dem 1.1.2018
|
1.000 |
|
|
|
0035/0150 |
Geschäfts- oder Firmenwert |
6.667 |
|
|
|
0880/2010 |
Variables Kapital |
35.000 |
0731/3501 |
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern -Restlaufzeit bis 1 Jahr |
50.000 |
3 Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Personengesellschaft
Ein Gesellschafter kann aus verschiedenen Gründen aus einer Personengesellschaft ausscheiden. Ausscheidungsgründe sind:
- Tod eines Gesellschafters (für den Übergang des Gesellschafteranteils auf einen oder mehrere Erben ist eine entsprechende Nachfolgeklausel erforderlich),
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters (der Abfindungsanspruch fällt in die Insolvenzmasse),
- Kündigung durch den Gesellschafter (die Modalitäten sollten im Gesellschaftsvertrag geregelt sein),
- Kündigung durch den Privatgläubiger des Gesellschafters,
- im Gesellschaftsvertrag festgelegte weitere Gründe, wie z. B. automatisches Ausscheiden bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze,
- Beschluss der Gesellschafter, dass ein Gesellschafter ausscheidet. Der Beschluss muss einstimmig gefasst werde...