Neben dem Tätigkeitsbereich wird die Einkunftsart häufig durch die jeweilige Rechtsform der Personengesellschaft mitbestimmt. So übt eine OHG oder eine KG regelmäßig ein Handelsgewerbe aus, womit deren Gewinn oder Verlust als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu werten ist. Auch bei einer PartG ist die Einkunftsart grundsätzlich vorgegeben – die Partner erzielen als freiberuflich Tätige i. d. R. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.[1]

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